Innovationsausschuss veröffentlicht erste Förderbekanntmachungen für 2017
Berlin, 20. Februar 2017 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Montag in Berlin die ersten drei Förderbekanntmachungen für das Jahr 2017 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Zu neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung können themenoffen ab sofort Projektanträge gestellt werden, ebenso Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen.
„Nach dem vielversprechenden Start des Innovationsausschusses im letzten Jahr freuen wir uns nun auf weitere qualifizierte und innovative Projektanträge, die die Qualität der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weiter erhöhen werden“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses, am Montag in Berlin.
Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind im Leitfaden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte DLR Projektträger bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Das Einreichen der Anträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal des Projektträgers in elektronischer Form.
In der zweiten Märzhälfte 2017 folgt die Entscheidung über die Förderfähigkeit der in 2016 eingereichten Projekte zur zweiten Förderwelle der neuen Versorgungsformen. Die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen zum themenspezifischen Bereich ist für den kommenden Spätsommer geplant.