Gemeinsamer Bundesausschuss schlägt Erweiterungen der OTC-Übersicht vor - Richtlinie zur Enteralen Ernährung bleibt unverändert
Berlin, 19. Juli 2005 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der OTC-Übersicht beschlossen, in der die verordnungsfähigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V aufgeführt sind.
Der G-BA schlägt die Aufnahme von Antihistaminika vor, die als Antiallergika eingesetzt werden. Sie sollen künftig bei schwerwiegender allergischer Rhinitis (Heuschnupfen) verordnungsfähig sein, wenn eine Behandlung mit cortisonhaltigen Sprays nicht ausreichend ist.
Eine Erweiterung der OTC-Übersicht wird auch für harnstoffhaltige Arzneimittel vorgeschlagen. Sie sollen zur Behandlung von Ichthyosen (Fischschuppenkrankheit) künftig verordnungsfähig sein, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.
Der weitergehende Antrag der Patientenvertreter, Harnstoffpräparate auch bei Psoriasis und schwerer Neurodermitis in die OTC-Übersicht aufzunehmen, wurde abgelehnt und soll im Rahmen des Anhörungsverfahrens geklärt werden.
Ein weiterer zentraler Punkt der heutigen Beratungen des Ausschusses betraf die Beanstandung des Beschlusses zur „Enteralen Ernährung“ durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Diese Beanstandung war bei allen Beteiligten auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen, da sie im krassen Widerspruch zur intensiven gemeinsamen Vorarbeit stand. Dementsprechend konnte der G-BA auch keinen inhaltlichen Änderungsbedarf feststellen. In der Sitzung des G-BA am 17. Mai 2005 wurde beschlossen, zu überprüfen, ob aufgrund der Einwände des BMGS eine Präzisierung des Richtlinienbeschlusses zur Enteralen Ernährung angezeigt sein könnte.
Der G-BA kam nun zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der Richtlinien an die Vorgaben des BMGS nicht erfolgen kann. „Aus fachlicher Sicht gibt es keine Möglichkeit, die am 15. Februar 2005 beschlossenen Richtlinien so zu ändern, dass sie den Maßgaben des Ministeriums entsprechen.“ erklärte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. „Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung für eine Überarbeitung abzulehnen.“
Die Patientenvertreter sehen nach wie vor Änderungsbedarf hinsichtlich der Richtlinien und haben sieben Änderungsanträge zur Gewährleistung der Versorgung verschiedener Patientengruppen, z.B. Patienten mit Enzymmangelkrankheiten, vorgeschlagen. Der G-BA hat sich aus den vorgenannten Gründen mit diesen Anträgen nicht befasst.