G-BA-Merkblätter und Untersuchungshefte: Neues Online-Bestellsystem für registrierte Großverteiler
Berlin, 3. November 2016 – Ein neues Online-Bestellsystem erleichtert registrierten Großverteilern ab sofort den Bezug von Merkblättern und Untersuchungsheften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zum Abruf berechtigt sind ausschließlich Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, bestimmte Hebammenverbände[1] und Facheinrichtungen des Mammographie-Screenings[2]. Arztpraxen und Hebammen beziehen die für sie freigegebenen Merkblätter und Untersuchungshefte weiterhin über ihre Kassenärztliche Vereinigung bzw. ihren Hebammenverband.
So funktioniert das neue Bestellsystem
Die abrufberechtigten Krankenhäuser, Kassenärztlichen Vereinigungen, Verbände und Einrichtungen registrieren sich im Bestellsystem. Die Geschäftsstelle des G-BA prüft, ob eine Abrufberechtigung besteht. Ist dies der Fall, wird für die registrierte Institution ein Bestell-Account freigeschaltet, der mit einem Zugangspasswort geschützt ist. Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Online-Registrierung wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: druckerzeugnisse@g-ba.de.
Die G-BA-Informationsmaterialien
Der G-BA hat zu bestimmten Richtlinien Informations- und Dokumentationsmaterialien entwickelt: neun an Versicherte und Patienten gerichtete Merkblätter, die das ärztliche Beratungsgespräch zu verschiedenen Früherkennungsuntersuchungen unterstützen können, sowie der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“).
Alle Dokumente können auf der Website des G-BA eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die gedruckten Informations- und Dokumentationsmaterialien erhalten Versicherte ausschließlich über Arztpraxen, Krankenhäuser und Hebammen, die sie wiederum zentral über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Hebammenverbände beziehen.
Mit dem Online-Bestellsystem wird der Bezug der Drucksachen erleichtert. Für den neuen Ablauf ist eine Erprobungsphase vorgesehen.