Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Ergebnis des Struk­tu­rierten Dialogs: Künftig keine weiteren Herz­trans­plan­ta­tionen im Univer­si­täts­kli­nikum Frank­furt am Main

Berlin, 4. August 2016 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) wird im Einver­nehmen mit dem Univer­si­täts­kli­nikum Frank­furt am Main der zustän­digen Aufsichts­be­hörde in Hessen mitteilen, dass eine Ziel­ver­ein­ba­rung zur Verbes­se­rung der Ergeb­nis­qua­lität bei Herz­trans­plan­ta­tionen nicht einge­halten wurde und das Kran­ken­haus bis auf weiteres keine weiteren Herz­trans­plan­ta­tionen durch­führt.

Das Univer­si­täts­kli­nikum Frank­furt am Main wies in den letzten zwei Jahren bei der daten­ge­stützten Quali­täts­si­che­rung des G-BA im Leis­tungs­be­reich Herz­trans­plan­ta­tionen eine über dem Refe­renz­be­reich liegende Sterb­lich­keits­rate auf. Bereits 2015 war mit dem Kran­ken­haus ein Struk­tu­rierter Dialog zum Erfas­sungs­jahr 2014 geführt worden, der Zweifel an der Versor­gungs­qua­lität ergab. Die Fach­gruppe auf Bundes­ebene hatte daraufhin mit dem Trans­plan­ta­ti­ons­zen­trum eine Ziel­ver­ein­ba­rung geschlossen, nach der die Sterb­lich­keit im Kran­ken­haus im Erfas­sungs­jahr 2015 nicht außer­halb des defi­nierten Refe­renz­wertes liegen soll. Diese Ziel­ver­ein­ba­rung wurde jedoch nicht einge­halten.

„Der G-BA hat diese Entschei­dung zur Infor­ma­tion der Öffent­lich­keit und der Aufsichts­be­hörde nun sehr kurz­fristig nach Bekannt­werden der Fakten getrof­fenen. Die wieder­holten Auffäl­lig­keiten in Hinblick auf die Sterb­lich­keit von Pati­enten nach Herz­trans­plan­ta­tionen und auch die sehr kleinen Fall­zahlen in diesem Kran­ken­haus lassen keine andere Möglich­keit zu“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung am Donnerstag in Berlin. „Der G-BA als zustän­diges Lenkungs­gre­mium hat gemeinsam mit der ärzt­li­chen Klinik­lei­tung die Verein­ba­rung getroffen, dass die von der Klinik mit dem Ziel einer Herz­trans­plan­ta­tion behan­delten Pati­enten entspre­chend infor­miert werden.“

Hinter­grund – statio­näre Quali­täts­si­che­rung

In der QSKH-RL legt der G-BA (gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die verpflich­tenden Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung für die statio­näre Versor­gung fest. Dies umfasst auch eine daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rung in der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin für den Leis­tungs­be­reich Herz­trans­plan­ta­tion.

Bei rech­ne­ri­schen Auffäl­lig­keiten wird von der jeweils verant­wort­li­chen Stelle auf Landes- oder Bundes­ebene ein Struk­tu­rierter Dialog mit dem betrof­fenen Kran­ken­haus einge­leitet. Im Rahmen des Struk­tu­rierten Dialogs erhält das Kran­ken­haus Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme. Darüber hinaus können Bespre­chungen zur Aufklä­rung von Zwei­feln oder zur Bera­tung des Kran­ken­hauses durch­ge­führt werden. Mit Einver­ständnis des Kran­ken­hauses finden Prüfungen vor Ort statt (Bege­hung). Zudem können im Rahmen einer Ziel­ver­ein­ba­rung mit dem Kran­ken­haus auch Verbes­se­rungs­maß­nahmen beschlossen werden. Insbe­son­dere bei Nicht­ein­hal­tung einer Ziel­ver­ein­ba­rung entscheidet das Lenkungs­gre­mium über die erfor­der­li­chen Maßnahmen. Für den QS-​Leistungsbereich Herz­trans­plan­ta­tion ist das zustän­dige Lenkungs­gre­mium der G-BA.