Sektorenübergreifende Qualitätssicherung: G-BA schafft Startvoraussetzungen für die Landesarbeitsgemeinschaften
Berlin, 21. Juli 2016 – Zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober eine konkrete Finanzierungsregelung für die Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene beschließen. Hierauf hat sich der G-BA im Rahmen eines Eckpunkte-Beschlusses am Donnerstag in Berlin verständigt.
Laut der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) sollen die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) jeweils die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung eines länderbezogenen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens gegenüber dem G-BA übernehmen, von der Datenannahme bis zum strukturierten Dialog. Die LAG soll jeweils von den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den Landeskrankenhausgesellschaften und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gebildet werden.
Weitere Eckpunkte des Beschlusses sehen eine Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung vor: Nach Konstituierung der LAG und erfolgreicher Umsetzung der ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren sollen die LAG sukzessive auch die Zuständigkeit für die stationäre Qualitätssicherung und andere sektorspezifische Qualitätssicherungsverfahren auf Landesebene übernehmen.
„Obwohl die Krankenhäuser und Vertragsärzte im Rahmen des ersten sektorenübergreifenden QS-Verfahrens Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie seit dem 1. Januar 2016 verpflichtend Daten erheben müssen, haben sich bis dato noch keine Landesarbeitsgemeinschaften gegründet. Die derzeitigen Regelungen in der Richtlinie, etwa was die Finanzierung der Datenannahme anbelangt, waren offensichtlich zu unbestimmt. Dies werden wir durch Festlegung konkreter Durchführungsbestimmungen ändern“, so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA. „Ich erwarte, dass die Arbeitsgemeinschaften spätestens ab Oktober zügig gegründet werden. Eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wäre nicht länger hinnehmbar. Außerdem haben wir beschlossen, dass wir auf Landesebene stufenweise ein gemeinsames Dach für die datengestützten QS-Verfahren bilden wollen. Anders werden wir unser Ziel, die Sektorengrenzen zu überwinden und die Langzeitergebnisse der Patientenversorgung zu messen, nicht erreichen können.“
Hintergrund – Datengestützte Qualitätssicherung
Datengestützte Verfahren werden in der externen stationären Qualitätssicherung und der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung angewandt. In ausgewählten Leistungsbereichen, zum Beispiel gynäkologische Operationen und perkutane Koronarintervention (PCI), wird die Behandlung der Patientinnen und Patienten anhand zuvor festgelegter Kriterien (Qualitätsindikatoren) und der dazu erhobenen Daten aus unterschiedlichen Datenquellen dokumentiert. Die externe stationäre Qualitätssicherung ermöglicht einen Leistungsvergleich der verschiedenen Krankenhäuser. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird der Behandlungsverlauf über die Grenzen des stationären und ambulanten Sektors hinweg erfasst und betrachtet.
Die Datenerhebung und -weiterleitung, das Vorgehen zur Auswertung, die Nutzung der Qualitätssicherungsdaten sowie die einzubindenden institutionellen Strukturen auf Landes- und Bundesebene sind derzeit in folgenden Richtlinien festgehalten: Für die externe stationäre Qualitätssicherung in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL), für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL).
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Eckpunktebeschluss zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung