Wer Sondennahrung braucht, bekommt sie auch
Siegburg, 20. April 2005 - Mit aller Entschiedenheit weist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die haltlosen Vorwürfe der „Bild am Sonntag“ vom 17. April 2005 zurück, behinderte Kinder bekämen zukünftig aufgrund der Neuregelung des G-BA nicht mehr die notwendige Sondennahrung.
„Auf unverantwortliche Weise werden hier die Eltern von behinderten Kindern verunsichert. Hätte der Autor dieses Artikels bei uns nachgefragt, wäre ihm klar geworden, dass Kinder wie Laura nach der Neuregelung einen Anspruch auf Sondennahrung haben. Das ist ein besonders schlimmes Beispiel dafür, dass Journalisten zugunsten der reißerischen Schlagzeile ihre Sorgfaltspflicht verletzten“, so Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, gestern in Siegburg. „Kinder, die aufgrund neurologischer Erkrankungen schwere Schluckstörungen haben und mit einer Sonde versorgt sind, werden selbstverständlich in der Richtlinie berücksichtigt. Hier haben auch die Patientenvertreter im G-BA zugestimmt. Alle Kranken, die aus medizinischen Gründen auf Sondennahrung angewiesen sind, werden diese auch weiterhin bezahlt bekommen. Die von uns beschlossenen Regelungen, die zurzeit dem Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung vorliegen, können auf unserer Internetseite nachgelesen werden.“
Der G-BA hat die Richtlinie für die Erstattungsfähigkeit künstlicher Ernährung auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verabschiedet. Vor der Beschlussfassung hatten auch die Verbände, die sich jetzt mit unsachlicher und polemischer Kritik zu Wort melden, mehrmals die Gelegenheit, ihre Argumente einzubringen.
„Mit der neuen Regelung soll auch erreicht werden, dass Patienten, die ausreichend natürliche Nahrung aufnehmen können, nicht künstlich ernährt werden. Es kann nicht sein, dass alten Menschen PEG-Sonden gelegt werden, obwohl sie mit entsprechender Hilfe, der nötigen Geduld und Zuwendung selber essen könnten“, so Hess weiter.
In der Richtlinie werden die verordnungsfähigen Produkte definiert und allgemeine Krankheitsbilder, bei denen Enterale Ernährung generell verordnungsfähig ist – wie beispielsweise schwere Schluckstörungen - aufgeführt. Darüber hinaus werden Erkrankungen aufgelistet, bei denen Enterale Ernährung medizinisch notwendig ist. Für seltene Erkrankungen, die in der Richtlinie nicht aufgeführt werden können, gibt es eine Öffnungsklausel.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arzneimittel-Richtlinien/ Kapitel E (Enterale Ernährung) - Ersatzvornahme des BMGS