Innovationsfonds: Weitere Förderbekanntmachungen veröffentlicht
Berlin, 11. Mai 2016 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute zwei weitere Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Damit können im Jahr 2016 nochmals Fördermittel für Projekte beantragt werden, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Über die themenspezifische Förderbekanntmachung können Vorhaben aus folgenden Themenfeldern gefördert werden:
- Versorgungsmodelle mit Delegation und Substitution von Leistungen,
- Modellprojekte zum Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung,
- Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz,
- Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderung.
Ansätze für die Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund sollen in alle Themenfelder einbezogen und gefördert werden.
Ein Antrag auf Mittel aus dem Innovationsfonds ist zudem über die themenoffen gehaltene Förderbekanntmachung möglich.
Förderinteressierte finden nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, im Leitfaden sowie den Allgemeinen Hinweisen und Nebenbestimmungen. Der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte Projektträger bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an.
Das Einreichen der Anträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal des DLR Projektträgers in elektronischer Form.
Die ersten Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen sowie zur Versorgungsforschung hatte der Innovationsausschuss am 8. April 2016 veröffentlicht.