Presse­mit­teilung | Methoden­be­wertung

Darmkrebs-​Screening wird auf neuem Testver­fahren basieren

Berlin, 21. April 2016 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, dass bei der Früherkennung von Darmkrebs zukünftig neue Testver­fahren anzuwenden sind. Quanti­tative immuno­lo­gische Tests zum Nachweis von nicht sichtbarem Blut im Stuhl (iFOBT) lösen den derzeit verwendeten Gujak-​basierten Test (gFOBT) ab. Die beiden Testver­fahren sind im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Weiter­ent­wicklung der Früherken­nungs­maß­nahmen zu einem organi­sierten Screening-​Programm verglichen worden.

„Die derzeitigen Maßnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs, die auf der Eigenin­itiative der Versicherten oder der behandelnden Ärzte beruhen, werden vom G-BA zu einem systema­tischen Screening-​Programm weiter­ent­wickelt. Die Beratungen hierzu sind vielschichtig und können nur schrittweise abgeschlossen werden. Die Festlegung auf ein iFOBT-​basiertes Screening ist ein solcher, allerdings sehr wesent­licher Schritt, da er Auswir­kungen auf die weitere Ausgestaltung hat. Weitere Teilbe­schlüsse, bei denen es dann beispielsweise um das Einladungs­ver­fahren, qualitäts­si­chernde Maßnahmen und eine neue Versicher­ten­in­for­mation über den Nutzen und die Risiken der Screening-​Teilnahme geht, sind zum Ende dieses Jahres geplant“, teilte Dr. Harald Deisler, unpartei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zender des Unteraus­schusses Methoden­be­wertung, mit.

In seinem aktuellen Beschluss zur Änderung der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie hat der G-BA zudem die Details geregelt, die mit der Durchführung des neuen Testver­fahrens zusammen­hängen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Kriterien, die die quanti­tativen iFOBT erfüllen müssen, den Kreis der teilneh­menden Ärztinnen und Ärzte, die Auswertung der Tests und die Dokumen­tation.

Der heutige Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbe­an­standung und Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in weiten Teilen am 1. Oktober 2016 in Kraft. Das Merkblatt zur Darmkrebs­früh­erkennung, das auf der Durchführung eines Gujak-​basierten Stuhltests basiert, verliert dann seine Gültigkeit.

Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internet­seiten des G-BA veröffentlicht.

Hintergrund – Früherkennung von Darmkrebs

Mit dem Krebsfrüherkennungs-​ und -​registergesetz aus dem Jahr 2013 wurde der G-BA beauftragt, die bisher in der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie festge­legten Maßnahmen zur Früherkennung des Darmkrebses bis zum 30. April 2016 konzep­tionell zu einem organi­sierten und qualitäts­ge­si­cherten Screening-​Programm weiter­zu­ent­wickeln. Mit Beschluss vom 20. November 2014 hat der G-BA ein entspre­chendes Beratungs­ver­fahren eingeleitet. Im Fokus der Beratungen stehen dabei insbesondere die Festle­gungen von Anspruchs­vor­aus­set­zungen, das Einladungs­ver­fahren und die Einladung und Information der Versicherten. Ein wesent­licher Bestandteil ist auch die systema­tische Erfassung, Überwachung und Verbes­serung der Struktur-​, Prozess-​ und Ergebnis­qualität im Sinne eines „Qualitäts­mo­ni­torings“.

2014 nahm der G-BA zudem die Beratungen über ein iFOBT-​basiertes Darmkrebsscreening im Vergleich zu einem gFOBT-​basierten Darmkrebsscreening auf. Im März 2015 wurde das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer neuen Versicher­ten­in­for­mation für das Darmkrebsscreening beauftragt. Der Berichtsplan des IQWiG liegt bereits vor.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie: Bewertung eines iFOBT-​basierten Darmkrebsscreenings im Vergleich zu einem gFOBT-​basierten Darmkrebsscreening