Pressemitteilung | Methodenbewertung

AK-Stents bei Koronargefäßstenosen generell ausgeschlossen

Berlin, 18. Februar 2016– Der Einsatz von AK-Stents (antikörperbeschichtete Gefäßstützen) ist für die Behandlung von einem Großteil der Patientinnen und Patienten mit Koronargefäßstenosen (Verengung von Herzkranzgefäßen) zukünftig nicht mehr Teil der stationären Behandlung. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Unberührt vom Ausschluss bleibt lediglich die Behandlung von Patienten und Patientinnen, bei denen weder ein medikamentenbeschichteter Stent (DES) noch ein unbeschichteter Metallstent empfohlen wird.

Stents sind künstliche Gefäßstützen, die unter anderem in Herzkranzgefäße eingesetzt werden, um nach deren operativer Aufdehnung einen erneuten Verschluss zu verhindern. AK-Stents wurden als mögliche Therapiealternative zu unbeschichteten Metallstents und zu DES entwickelt. Damit verbunden wurde die Erwartung, dass AK-Stents zügig einheilen und dadurch das Risiko einer Restenose (erneute Gefäßverengung) und einer Stentthrombose (eines Blutgerinnsels im Stent) verringert wird.

„Für keine der Patientengruppen konnte ein Nutzen dieser Stents gegenüber den Therapiealternativen belegt werden. Entsprechend dürfen – außer bei Patienten und Patientinnen, bei denen andere Stents nicht in Frage kommen – AK-Stents zukünftig nicht mehr eingesetzt werden“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung.

Der heutige Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Hintergrund – Methodenbewertung

Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einsatz von ausschließlich antikörperbeschichteten Stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen bei Patientinnen und Patienten, für die der Einsatz von medikamentenbeschichteten Stents nicht in Betracht kommt