Pressemitteilung | Methodenbewertung

PET/CT bei malignen Lymphomen soll erprobt werden

Berlin, 21. Januar 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Beratungen zu einer Richtlinie aufgenommen, in der die Eckpunkte einer Studie zur Erprobung der PET/CT in der Diagnostik maligner Lymphome (Lymphdrüsenkrebs) festgelegt werden. Nach Ansicht des G-BA hat die PET/CT das Potenzial, eine Knochenmarksbiopsie zumindest teilweise ersetzen zu können. Darüber hinaus geht der
G-BA davon aus, dass eine klinische Studie geplant werden kann, die eine abschließende Bewertung des Nutzens dieser Methode auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlaubt.

„Der zuständige Unterausschuss wird die Beratungen für eine Erprobungs-Richtlinie voraussichtlich im November 2016 abschließen. Voraussetzung hier ist jedoch, dass die Hersteller von PET/CT-Geräten die mit der Erprobung verbundenen Kosten der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Studie in angemessenem Umfang übernehmen. Eine entsprechende Bekanntmachung, auf die sich interessierte Unternehmen melden können, werden wir in Kürze veröffentlichen. In Anbetracht des zu erwartenden Erkenntnisgewinns hoffen wir im Interesse der betroffenen Patienten sehr, dass sich die entsprechenden Hersteller an den Kosten dieser Erprobungsstudie beteiligen werden. Nach Auswertung der Studienergebnisse wird der G-BA darüber entscheiden, ob und inwieweit die erprobte Methode Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung wird“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA, heute in Berlin.

Im Rahmen der Erprobung der PET/CT in der Diagnostik maligner Lymphome tragen die gesetzlichen Krankenkassen für die Studienteilnehmer die Kosten der Untersuchung. Die studienbedingten Kosten sind in angemessenem Umfang von den Herstellern der PET/CT-Geräte beziehungsweise sonstigen Anbietern der Methode zu tragen. Kommt keine Kostentragung mit diesen, wirtschaftlich an der Erbringung der Methode interessierten Unternehmen zustande, kann die Erprobungsstudie nicht durchgeführt werden. Diesem Sachverhalt liegt eine Regelung des Gesetzgebers in § 137e Abs. 6 SGB V zu Grunde.

Die Positronenemissionstomographie (PET) ist ein bildgebendes diagnostisches Verfahren der Nuklearmedizin, mit dem Funktion, Stoffwechsel und biochemische Prozesse von Organen dargestellt werden können. Die PET-Bilder werden dabei mit denen der Computertomographie (CT) fusioniert (PET/CT).

In einer Erprobungs-Richtlinie werden die Eckpunkte für eine Studie festgelegt, die eine Bewertung des Nutzens der zu erprobenden Methode auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau ermöglichen soll. Diese umfassen insbesondere Konkretisierungen zu Studienpopulation, Indikation, Intervention und der Vergleichsinterventionen, zu den zu untersuchenden Endpunkten und zum Studiendesign.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Einleitung eines Beratungsverfahrens: Richtlinie über die Erprobung der Positronenemissionstomographie (PET)/Computertomographie (CT) bei malignen Lymphomen