Koordinierungsausschuss weist unsachliche Kritik entschieden zurück
Siegburg, den 15. Juli 2002 – In seiner Sitzung am 12. Juli hat sich der Koordinierungsausschuss ausführlich mit der Kritik befasst, die im Zusammenhang mit den Empfehlungen zu den „Anforderungen“ an Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 und für Brustkrebs in unterschiedlicher Weise geäußert worden ist.
„Die Fundamentalkritik, die darin gipfelt, dass sich die Versorgung chronisch Kranker nun verschlechtere und man Patienten gar vor der Teilnahme an DMP warnen müsse, ist unerträglich und wird vom Koordinierungsausschuss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen“, so Karl Jung, Vorsitzender des Koordinierungsausschusses. „Bemerkenswert ist die Tatsache, dass uns kaum konkrete inhaltliche Kritik erreicht hat. Die größtenteils unsachlichen Einwände haben Verfahrensfragen zum Gegenstand oder lassen blanke Interessenvertretung der Pharmaindustrie erkennen. Außerdem werden nun Forderungen gerade von denen erhoben, die seit Jahren Qualitätssicherung in der Versorgung chronisch Kranker verhindern. Weiterhin ist nicht hinnehmbar, wenn sich Experten von Fachgesellschaften im Nachhinein kritisch zu Empfehlungen äußern oder gar distanzieren, an deren Zustandekommen sie selbst beteiligt waren“, ergänzte Jung.
Der Koordinierungsausschuss nahm die Kritik an dem von der Politik veranlassten Zeitdruck und die dadurch bedingten Verfahrensmängel bei der Erarbeitung von „Anforderungen“ zum Anlass, eingehend über Verbesserungsmöglichkeiten zu beraten.
Als Hauptursache für die aufgetretenen Schwierigkeiten wurden – neben dem unerträglichen Zeitdruck – die einerseits zwingenden aber andererseits unklaren gesetzlichen Vorgaben zu den „evidenzbasierten Leitlinien“ angesehen.
Hier soll durch weitere Vorarbeiten des Arbeitsausschusses und durch Absprachen mit der Ärztlichen Zentralstelle für Qualitätssicherung und der gemeinsamen Leitlinien-Clearing-Stelle bei der Bundesärztekammer Klarheit geschaffen werden, insbesondere zu verfahrensmäßigen und inhaltlichen Bewertungen der Leitlinien, ehe sie den „Anforderungen“ zugrunde gelegt werden.
Ebenfalls verbessert werden soll die Zusammenarbeit des Koordinierungsausschusses und der krankheitsbezogenen Sektionen mit den Spezialisten aus Kliniken, Wissenschaft und Praxis.
Schließlich soll auch die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung Dritter künftig sichergestellt werden, indem frühzeitig die Entwürfe der „Anforderungen“ zur Stellungnahme übersandt und die Stellungnahmen dann auch in die Entwürfe einfließen können.
Der Koordinierungsausschuss wird die Vorbereitung der Anforderungen für die noch ausstehenden Krankheiten Diabetes mellitus Typ 1, Koronare Herzerkrankungen und Asthma/COPD nach der Sommerpause fortsetzen und geht davon aus, dass dann die Verfahrensmängel der Anfangsphase vermieden werden können und ausreichend Zeit für die Beratung zur Verfügung steht.