Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss kann mit Beratung der Förderbekanntmachungen beginnen

Berlin, 18. Januar 2016 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kann nach heutiger Konstituierung des Expertenbeirats mit der Beratung der Förderbekanntmachungen beginnen. Aufgabe des Expertenbeirats ist es, den Innovationsausschuss in wissenschaftlicher und versorgungspraktischer Hinsicht zu beraten. Die weiteren Arbeitsgrundlagen des Ausschusses in Form der Geschäfts- und Verfahrensordnung liegen bereits vor und sind auf der Website des Innovationsfonds einsehbar.

„Mit Unterstützung der heute berufenen Experten sind wir nun in der Lage, die Beratungen der Förderbekanntmachungen umgehend aufzunehmen und hier zügig zu Ergebnissen zu kommen“, sagte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses, heute in Berlin.

Die Aufgaben des Expertenbeirats sind in der Verfahrensordnung des Innovationsausschusses beschrieben. So unterstützt der Expertenbeirat den Innovationsausschuss, indem er Empfehlungen zu den Entwürfen der Förderbekanntmachungen abgibt, die eingegangenen Förderanträge begutachtet und Empfehlungen zu Förderentscheidungen ausspricht.

Der Innovationsausschuss hat zur Erledigung seiner laufenden Geschäfte zum 1. Januar 2016 eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Beauftragung von Projektträgern, die die Geschäftsstelle und den Expertenbeirat bei ihren Aufgaben unterstützen, wird in Kürze erfolgen.

Nach Abschluss der Beratungen werden die Förderbekanntmachungen auf der Website des Innovationsfonds (innovationsfonds.g-ba.de) und im Bundesanzeiger veröffentlicht.