Systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie wird keine Kassenleistung
Siegburg, 21. September 2004 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die „Systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne (sKMT)“ den nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen wird. Damit kann sie nicht als GKV-Leistung erbracht werden.
„Wenn auch aus Sicht der Patientenvertreter Therapievielfalt oft wünschenswert ist, ist bei der sKMT doch eine deutliche Warnung angebracht,“ so Christoph Nachtigäller, Patientenvertreter im G-BA. „Da der therapeutische Nutzen bisher nicht belegt ist, wohl aber Studien vielfältige Risiken bis hin zu lebensbedrohlichen Komplikationen aufzeigen, muss der Patientenschutz im Vordergrund der Betrachtung stehen.“
Die von dem Physiker Manfred von Ardenne entwickelte Krebstherapie sieht neben weiteren Behandlungsschritten auch eine „Übererwärmung“ (Hyperthermie) des Körpers vor. Verschiedene Varianten der Ganzkörperhyperthermie (oft auch als „mild“ oder „moderat“ bezeichnet) werden als „sKMT“ in der Krebstherapie angeboten. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass die Ganzkörperhyperthermie keine harmlose biologische Methode ist, sondern ein belastendes Verfahren, das Vollnarkose und intensivmedizinische Maßnahmen erfordert.
„Zum Schutze der Patienten sollte die Erprobung von solch experimentellen Therapien - in Anlehnung an die Deklaration von Helsinki - auf die Duchführung kontrollierter Studien begrenzt werden, die einen Wirksamkeitsnachweis ermöglichen“, so Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung zugeleitet und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
BUB-Richtlinie/ Anlage B (Systemischen Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne)