Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Horn­haut­er­kran­kung des Auges: G-BA prüft Behand­lungs­me­thode

Berlin, 19. Juni 2014 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin einen Antrag zur Bewer­tung der UV-​Vernetzung mit Ribo­flavin bei Kera­to­konus ange­nommen und ein entspre­chendes Prüf­ver­fahren einge­leitet. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertrags­ärzt­li­chen ambu­lanten Versor­gung nicht verord­nungs­fä­hige Behand­lungs­me­thode künftig ambu­lant zulasten der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ange­wendet werden kann.

Beim Kera­to­konus handelt es sich um eine nicht entzünd­liche, meist fort­schrei­tende Erkran­kung der Horn­haut des Auges, die typi­scher­weise bereits im zweiten Lebens­jahr­zehnt beginnt. Die genaue Ursache des Kera­to­konus ist noch nicht bekannt. Im Erkran­kungs­ver­lauf kommt es zu einer Verrin­ge­rung der Horn­haut­fes­tig­keit und Vorwöl­bung von Berei­chen der Horn­haut, wodurch sich das Sehen verschlech­tert. Durch den kombi­nierten Einsatz von örtlich appli­ziertem Ribo­flavin (auch unter dem Namen Vitamin B2 bekannt) und UV-​A-Licht (einer bestimmten Gruppe ultra­vio­lettem Lichts) soll die Horn­haut wieder eine ausrei­chende mecha­ni­sche Stabi­lität erhalten und ein Fort­schreiten der kegel­för­migen Aussa­ckung der Horn­haut verhin­dert werden.

Die Kassen­ärzt­liche Verei­ni­gung Sachsen hatte den Bewer­tungs­an­trag gestellt, der nun vom G-BA einstimmig ange­nommen wurde.

„Ziel ist es, durch die Bewer­tung der Horn­haut­ver­net­zung bei Kera­to­konus den Nutzen dieser Behand­lungs­me­thode im Sinne der Pati­en­ten­si­cher­heit zu über­prüfen. Bei der Behand­lung kommen auch weitere Methoden zur Diagno­se­stel­lung und Verlaufs­be­ob­ach­tung zum Einsatz, für die jedoch keine eigen­stän­dige Bewer­tung vorge­nommen wird“, sagte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zender des Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung.

Hinter­grund – Metho­den­be­wer­tung

Der G-BA ist vom Gesetz­geber beauf­tragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherte auf medi­zi­ni­sche oder medizinisch-​technische Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden haben. Im Rahmen eines struk­tu­rierten Bewer­tungs­ver­fah­rens über­prüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leis­tungen für eine ausrei­chende, zweck­mä­ßige und wirt­schaft­liche Versor­gung der Versi­cherten unter Berück­sich­ti­gung des allge­mein aner­kannten Standes der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse in der vertrags­ärzt­li­chen und/oder statio­nären Versor­gung erfor­der­lich sind.

Der Beschluss­text sowie der Antrag auf Metho­den­be­wer­tung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

https://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/22/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Einlei­tung des Bera­tungs­ver­fah­rens: Bewer­tung der UV-​Vernetzung mit Ribo­flavin bei Kera­to­konus gemäß § 135 Absatz 1 SGB V