Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

DMP: Anforde­rungen an eine kontinu­ierliche Evaluation sowie an Qualitäts­be­richte festgelegt

Berlin, 19. Juni 2014 – Disease-​Management-Programme werden künftig kontinu­ierlich evaluiert. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) beschloss am Donnerstag in Berlin indika­ti­ons­über­greifende Anforde­rungen, nach denen die Versorgung in Behand­lungs­pro­grammen für spezifische chronische Erkran­kungen (Disease-​Management-Programme, DMP) zukünftig evaluiert werden soll. Darüber hinaus bestimmte er die Vorgaben an die jährlichen Berichte der Kranken­kassen über Qualitäts­si­che­rungs­maß­nahmen in zugelassenen DMP.

„Mit den neuen Anforde­rungen an die Evaluation von DMP ist der Fokus von einem auf Kranken­kassen bzw. auf Regionen bezogenen Vergleich auf die Weiter­ent­wicklung der DMP verlagert worden“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, Vorsitzende des Unteraus­schusses DMP. „Nunmehr steht der Nutzen der DMP für die Patien­tinnen und Patienten im Mittelpunkt, gemessen an krankheits­spe­zi­fischen als auch indika­ti­ons­über­grei­fenden Parametern, auch im Vergleich zur Versorgung von Patienten, die nicht an einem DMP teilnehmen.“

Neben den Anforde­rungen an die Evaluation eines DMP, die jeweils durch einen unabhängigen Sachver­ständigen erstellt werden muss (§ 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V), verständigte sich der G-BA auf Vorgaben an jährlich zu erstellende und zu veröffent­li­chende Qualitäts­be­richte. Die Kranken­kassen sind nun verpflichtet, die Qualitäts­si­che­rungs­maß­nahmen sowie deren zugrun­de­lie­genden Qualitätsziele und -​indikatoren darzustellen, die gegenüber den DMP-​Teilnehmern zwischen den Vertrags­partnern auf Landesebene vereinbart worden sind. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen mit Erinnerungs-​ und Rückmel­de­funk­tionen, Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme am DMP sowie die Sicher­stellung einer systema­tischen, aktuellen Information für eingeschriebene Versicherte.

Die Vorlage der Qualitäts­be­richte beim Bundes­ver­si­che­rungsamt dient der Aufrecht­erhaltung der kranken­kas­sen­be­zogenen Zulassung. Aus diesem Grund sind die Berichte auch kranken­kas­sen­spe­zifisch zu erstellen.

Hintergrund - Disease-​Management-Programme

Wichtigstes Ziel der DMP ist die Verbes­serung der Qualität der medizi­nischen Versorgung von chronisch kranken Patien­tinnen und Patienten durch eine interdis­zi­plinär und multipro­fes­sionell abgestimmte sowie sektoren­über­greifende Struktu­rierung des Versor­gungspfads. Bislang hat der G-BA die Anforde­rungen an DMP für Patien­tinnen und Patienten mit Zucker­krankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranz­gefäße (koronare Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegs­er­kran­kungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert. Für das DMP KHK wurde zudem das Modul Chronische Herzin­suf­fizienz entwickelt.

Im Jahr 2013 waren etwa 6,3 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben. Bundesweit sind derzeit über 10 000 Programme zugelassen.

Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetzlich beauftragt, eigene Richtlinien zu den DMP zu beschließen. Die praktische Umsetzung in der Versorgung erfolgt dann auf Basis regionaler Verträge zwischen Kranken­kassen und Leistungs­er­bringern (Vertrags­ärz­tinnen und -​ärzten/ Kranken­häusern) vor Ort. Das Bundes­ver­si­che­rungsamt prüft vor einer Zulassung, ob die Verträge die Anforde­rungen des G-BA erfüllen.

Die heutigen Beschlüsse zur Änderung der DMP-​Richtlinien treten nach Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Beschlusstexte und Tragende Gründe werden in Kürze auf folgenden Seiten im Internet veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/informa­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/10/


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