Daten zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern: G-BA treibt Follow-up-Verfahren voran
Berlin, 19. Juni 2014 – Ab dem Erfassungsjahr 2015 werden in drei Leistungsbereichen der externen stationären Qualitätssicherung regelhaft Follow-up-Erhebungen durchgeführt. Diese und andere Empfehlungen der Bundesfachgruppen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin beschlossen.
„Das für die längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung notwendige Pseudonymisierungsverfahren wurde in den Leistungsbereichen endoprothetische Versorgung von Hüfte und Knie seit dem Jahr 2011 erprobt und wird ab 2015 in den Regelbetrieb gehen. Nach derselben Methodik wird auch bei der Herzschrittmacher-Versorgung ab 2015 ein Follow-up erfolgen. Damit sind wir auf unserem Weg, Langzeitergebnisse der Patientenversorgung zu bekommen, einen wesentlichen Schritt weiter“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Da durch die Abbildung des Langzeitverlaufs die Aussagekraft der Daten zur Behandlungsqualität deutlich verbessert wird, soll diese Form der Qualitätssicherung für weitere geeignete Leistungsbereiche vorbereitet werden. So beschloss der G-BA weiterhin, das AQUA-Institut (Institution nach § 137a SGB V) mit der Entwicklung eines stationären Follow-up-Verfahrens für die drei Leistungsbereiche der implantierbaren Defibrillatoren (Implantation, Aggregatwechsel und Revision/Systemwechsel/Explantation) durch Verknüpfung der vorhandenen Dokumentation mit Hilfe von zu pseudonymisierenden patientenidentifizierenden Daten zu beauftragen.
Der Leistungsbereich Herztransplantation wird vor dem Hintergrund eines abgeschlossenen Weiterentwicklungsauftrages durch das AQUA-Institut ab 2015 auch die Implantation von Herzunterstützungssystemen umfassen.
Weitere vom G-BA beschlossene Änderungen beziehen sich auf die Umstellung des Datenexportformats für alle Leistungsbereiche auf XML und die Konkretisierung hinsichtlich einer standortbezogenen Auswertung und Darstellung der Qualitätsdaten. Bereits ab dem Erfassungsjahr 2014 sind Krankenhäuser verpflichtet, für jeden einzelnen Krankenhausstandort zu berichten, um die Aussagekraft der Qualitätsdaten zu erhöhen.
Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/
Die entsprechend geänderte Spezifikation der dokumentationspflichtigen Leistungen, die der IT-technischen Umsetzung zum Erfassungsjahr 2015 dient, wird in den kommenden Wochen auf den Internetseiten der Institution nach § 137a SGB V (www.sqg.de) zur Verfügung gestellt.
Hintergrund – Externe stationäre Qualitätssicherung
Mit der externen stationären Qualitätssicherung wird die Behandlung aller Patienten eines Krankenhauses in ausgewählten Bereichen anhand festgelegter Qualitätsmerkmale (Qualitätsindikatoren) dokumentiert. Das Spektrum der erfassten Leistungsbereiche reicht von der Knie- und Hüft-
endoprothesenversorgung über Lebertransplantationen bis zur Neu- und Frühgeborenenversorgung; Qualitätsindikatoren sind beispielsweise postoperative Beweglichkeit und das Auftreten von Wundinfektionen. Im Ergebnis ermöglicht die externe stationäre Qualitätssicherung nicht nur einen Vergleich gleichartiger Leistungen in verschiedenen Krankenhäusern, sondern bietet den Krankenhäusern durch das Verfahren der Aufarbeitung statistischer Auffälligkeiten darüber hinaus die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen für das Erreichen der definierten Qualitätsziele zu entwickeln.