Erstmalige Evaluation des Neugeborenen-Hörscreenings: G-BA vergibt Auftrag an renommierte Expertenkommission
Berlin, 15. Mai 2014 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag für die Evaluation des Neugeborenen-Hörscreenings vergeben. Auftragnehmer ist eine renommierte Expertenkommission, teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen und lehren an Universitäten und Einrichtungen in den Bereichen Epidemiologie, Pädaudiologie, Medizin, Datentracking, Informationstechnologie und Biometrie.
Das Hörscreening war im Jahr 2008 mit einer entsprechenden Änderung der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen worden. Zugleich war zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern im G-BA vereinbart worden, nach einem festgelegten Zeitraum Qualität und Ergebnisse des Screenings mithilfe einer wissenschaftlichen Evaluation genauer zu untersuchen. Nach diesen Vorgaben beschließt der G-BA Art, Umfang und Zeitrahmen der wissenschaftlichen Untersuchung, die zunächst die Berichtsjahre 2011 und 2012 umfasst.
„Die Expertenkommission hat mit ihrer fundierten Kenntnis der Screening-Praxis sowie medizinischer und statistischer Expertise, besonders aber in der Darstellung der Umsetzungsproblematik der Untersuchung überzeugt“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.
Zu der Vergabeentscheidung sagte die Sprecherin der Expertenkommission, Dr. Uta Nennstiel-Ratzel, Epidemiologin am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: „Die gesamte Evaluation soll so transparent wie möglich gestaltet werden. Es gibt ein großes Interesse an der Vereinheitlichung der Qualitätsstandards dieser Screening-Maßnahme.“
Das Neugeborenen-Hörscreening ist auf Landesebene organisiert. Dadurch ist die Datenerfassung heterogen und die sich daraus ergebende unterschiedliche Qualität der Daten setzen den Möglichkeiten der Auswertung Grenzen. Ziel sei unter anderem die Beurteilung und Effektivität des Hörscreenings an Hand der Darstellung und Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Darüber hinaus sollen weitere Fragen hinsichtlich der Optimierung von Screening-Abläufen beantwortet sowie Qualitätsstandards aus der Evaluation abgeleitet werden.
Der Vergabe durch den G-BA war ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorausgegangen, an dem sich mehrere Bieter beteiligt hatten. Die Laufzeit des jetzt vergebenen Auftrags beträgt 24 Monate.
Hintergrund – Neugeborenen-Hörscreening
In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden.
Bei dem Hörscreening wird das Hörvermögen von Neugeborenen durch verschiedene Messverfahren und mit Hilfe von Sondentönen systematisch geprüft. Ein Screening (Englisch: to screen / auf den Bildschirm bringen) soll die gezielte Suche nach Krankheiten in einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung erleichtern.