Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Ausschreibungsverfahren für externes Projektmanagement hat begonnen
Berlin, 21. Oktober 2013 – Das europaweite Vergabeverfahren für Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat begonnen. Wie der G-BA am Montag in Berlin mitteilte, umfasst die Ausschreibung des nach seiner Verfahrensordnung (2. Kapitel § 24 VerfO) vorgesehenen unabhängigen externen Projektmanagements insbesondere Leistungen zur fachlichen und administrativen Unterstützung des G-BA in allen Phasen von Erprobungen.
Als Frist für den spätesten Eingang von Teilnahmeanträgen an der Ausschreibung für das Projektmanagement wurde der 19. November 2013, 12:00 Uhr festgelegt. Anträge müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Eine Hauptaufgabe des ausgeschriebenen Projektträgers besteht in der Vorbereitung und dem Management von Vergabeverfahren zur Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution, die dann im Auftrag des G-BA die jeweilige Erprobungsstudie begleitet und auswertet. Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre. Spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit entscheidet der G-BA über eine mögliche Vertragsverlängerung um zwei Jahre.
Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der G-BA seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e SGB V). Bis zu der Erprobungs-Regelung konnten nur Methoden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, deren medizinischer Nutzen durch Studien belegt war. Lagen diese Studien nicht vor, konnten solche Behandlungen zumindest im ambulanten Bereich in der Regel nicht von der GKV übernommen werden. Der G-BA hatte bis zu der Regelung selbst keine Möglichkeit, auf mangelhafte Studienlagen direkten Einfluss zu nehmen.