Hecken: Kein Deal oder Ablasshandel
Berlin, 12. September 2013 – Zur heutigen Berichterstattung von SPIEGEL ONLINE „Umstrittener Ablasshandel mit der Pharmaindustrie“ erklärt der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken:
„Wäre der Autor des Artikels, der über einen vermeintlichen Deal zwischen mir und der Industrie spekuliert, bei der heutigen Presseveranstaltung zur Vorstellung des Arzneiverordnungsreports 2013 dabei gewesen, hätte er zur Kenntnis nehmen können, dass alle Experten auf dem Podium darin einig waren, dass es unabhängig von einer Bestandsmarktbewertung von Arzneimitteln drei bis fünf Jahre dauert, bis das AMNOG seine volle finanzielle Wirkung entfalten kann. Um diese Übergangsphase, die mit einer Steigerung der Arzneimittelkosten verbunden wäre, zu verhindern, habe ich bereits seit Monaten eine Verlängerung von Preismoratorium und Zwangsrabatt ins Gespräch gebracht.
Ein solcher Vorschlag ist kein Deal, sondern vielmehr eine von mehreren Optionen, über die diskutiert werden muss. Es gibt eine klare gesetzliche Grundlage, nach der eine Bewertung von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt zu erfolgen hat. Die ersten Aufrufe sind beschlossen, die nächste Tranche wird der G-BA im November aufgerufen – damit erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag. Die personellen Ressourcen dafür sind sowohl hier als auch beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geschaffen worden – insofern erschließt sich mir auch nicht, dass über eine Überlastung der Geschäftsstelle spekuliert wird. Alle bisher 48 Nutzenbewertungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen worden – dies wird auch bei der Bewertung des Bestandsmarktes der Fall sein.
Zur Qualität des journalistischen Beitrages noch eine abschließende Bemerkung:
Die vom Autor mit der Diskussion um eine Verlängerung des erhöhten Rabattes zitierte Aussage, der G-BA verschenke Einsparvolumina in Millionenhöhe, steht in einem völlig anderen Zusammenhang: Im AVR wird bemängelt, dass ein umsatzstarkes Medikament nicht beim ersten Bestandsmarktaufruf dabei gewesen sei. In der heutigen Pressekonferenz habe ich dargelegt, dass die Systematik des Verfahrens eine solche Einbeziehung nicht zulässt, weil das Produkt Standardtherapie und zweckmäßige Vergleichstherapie war. Das haben die Autoren des AVR so auch akzeptiert, was dem Autor aufgrund seiner Abwesenheit entgangen ist. Schade!“