Weiterer Schritt zur Umsetzung der ASV: Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zu ersten Konkretisierungen
Berlin, 20. August 2013 – Der zuständige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat für die ersten beiden Konkretisierungen der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens beschlossen. Gegenstand sind die Konkretisierungen der Tuberkulose sowie der Gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle. Die Heilberufekammern und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bekommen damit Gelegenheit, sich zu dem Entwurf der Regelungen zu äußern.
„Der G-BA hält seinen Zeitplan ein und setzt die im März beschlossenen Eckpunkte um. Wir steuern weiterhin zielstrebig darauf zu, noch binnen Jahresfrist eine Beschlussfassung über die ersten Anlagen herbeizuführen, damit der neue Versorgungsbereich im Laufe des ersten Halbjahrs 2014 endlich „scharfgeschaltet“ werden kann“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV am Dienstag in Berlin.
„Nach Rücklauf und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird vor allem auch die seit langem erwartete endgültige Festlegung der allgemeinen Kriterien für eine schwere Verlaufsform bei onkologischen Erkrankungen entschieden werden.“ Weiterhin wird im Zuge der Konkretisierungen auch der jeweilige Behandlungsumfang auf Basis der Gebührenpositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschrieben.
Die ASV-Richtlinie regelt für den neuen Versorgungsbereich die Anforderungen, die grundsätzlich für alle in den Anlagen konkretisierten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierten Leistungen gleichermaßen gelten (§ 116b SGB V). Der G-BA hatte die Erstfassung der Richtlinie im März 2013 beschlossen, die dann im Juli durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden war.