Sachstand zur Bildung von Festbetragsgruppen nach § 35 SGB V
Siegburg, 20. April 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner heutigen Sitzung keine Festbetragsgruppen zur Festsetzung von Festbeträgen nach § 35 SGB V beschlossen. Zwar hat der zuständige Unterausschuss „Arzneimittel" seine Beratungen zur Bildung von Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1 und 1a SGB V weitestgehend abgeschlossen. Zur Zeit wird aber noch geprüft, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen von der Gruppenbildung nach § 35 Abs. 1 SGB V auszunehmen sind. Nach der gesetzlichen Regelung trifft das nur für solche Arzneimittel zu, die „eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen", bedeuten. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen beschließen, welche Kriterien bei der Prüfung einer therapeutischen Verbesserung zu berücksichtigen sind.