Koordinierungsausschuss beschließt Empfehlung zu Disease-Management-Programm für Brustkrebs
Siegburg, den 14. Juni 2002 – In seiner gestrigen Sitzung hat der Koordinierungsausschuss nach § 137 e SGB V Empfehlungen für „Anforderungen“ an die Ausgestaltung eines Disease-Management-Programms (DMP) für Brustkrebs beschlossen. Die Empfehlungen sind Grundlage für die Rechtsverordnung zum Risiko-Strukturausgleich (RSA) des Bundesgesundheitsministeriums. Die Empfehlungen sind als einvernehmlicher Beschluss des Koordinierungsausschusses zustande gekommen. Weiterhin wurden Ergänzungen zu den „Anforderungen“ an das DMP für Diabetes mellitus Typ 2 beschlossen.
Damit haben sich die Mitglieder des Koordinierungsausschusses nur vier Wochen nach dem einvernehmlichen Beschluss zum DMP für Diabetes mellitus Typ 2 auf die „Anforderungen“ an ein weiteres strukturiertes Behandlungsprogramm für Brustkrebs geeinigt. Sie haben damit erneut die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung unter Beweis gestellt
Auf der Grundlage der vom Koordinierungsausschuss beschlossenen Empfehlungen kann das Bundesgesundheitsministerium seinen Zeitplan einhalten, der mit In-Kraft-Treten der vierten Änderung der Risikostrukturausgleichs-Verordnung den 1. Juli 2002 als Start-Termin der ersten DMP vorsieht.
Der Koordinierungsausschuss verwahrt sich mit Entschiedenheit gegen die an den Anforderungen für ein DMP bei Diabetes mellitus Typ 2 geäußerte Kritik und weist Anschuldigungen zurück, die Kompetenz der wichtigsten Fachgesellschaften sei bei der Erarbeitung der Empfehlung ignoriert worden. Zu den Experten der Sektion „Diabetes“ gehörten auch Mitglieder derjenigen Fachgesellschaften, die nun behaupten, übergangen worden zu sein. Sie haben in der Sektion Gelegenheit gehabt, ihre Kritik zu äußern und Änderungswünsche vorzubringen.
Einer sehr allgemeinen Einzelkritik an den Empfehlungen zum DMP für Brustkrebs steht die Aussage von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden gegenüber, in denen die Empfehlung des Koordinierungsausschusses als „ausgezeichnet geeignete Grundlage für die Durchführung eines evidenzbasierten Brustkrebs-Disease-Managements“ bezeichnet wird.
Der Koordinierungsausschuss ist bereit, seinen gesetzlichen Auftrag nach § 137 f SGB V insgesamt zu erfüllen und hat einvernehmlich seine Bereitschaft erklärt, die „Anforderungen“ auch zu „Asthma und COPD“ sowie zu „Koronare Herzerkrankungen“ zu beschließen. Der Koordinierungsausschuss hält es jedoch nicht für vertretbar, die ihm übertragene Aufgabe weiterhin unter einem derart engen, für alle Beteiligten unangemessenen Zeitdruck wahrzunehmen. Der Ausschuss geht davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium für die Erarbeitung von DMP für die verbleibenden Erkrankungen im Interesse einer auch künftig notwendigen fachlichen Sorgfalt einen angemessenen Zeitraum vorsieht.