Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Krankenhaus: G-BA vergibt neue Aufträge an AQUA-Institut

Berlin, 20. Juni 2013 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin neue Aufträge zur Weiterentwicklung der sogenannten externen stationären Qualitätssicherung an das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA) vergeben. Ein Beschluss betrifft den Leistungsbereich Herztransplantation, ein weiterer die Aortenklappen- und Koronarchirurgie. Ziel der externen stationären Qualitätssicherung ist, die medizinische und pflegerische Leistung der Krankenhäuser in Deutschland qualitativ zu verbessern und vergleichbar zu machen.

Dazu sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung:

„Heute wurde der Startschuss zur Qualitätssicherung zweier innovativer Behandlungsmethoden gegeben, die immer häufiger Anwendung finden. Zum einen handelt es sich um den Einsatz sogenannter Kunstherzen, zum anderen um die kathetergestützte Aortenklappenchirurgie. Ursprünglich wurden Kunstherzen zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Transplantation eingesetzt. Inzwischen ist diese Möglichkeit so weit ausgereift, dass sie frühzeitiger genutzt wird, um irreversiblen Schäden an Nieren und Leber vorzubeugen, oder sogar als Alternative zur Herztransplantation Verwendung findet.“

Die kathetergestützte Aortenklappenchirurgie, auch TAVI (Transkatheter-Aortenklappen-Implantation) genannt, ist eine Alternative zur konventionellen Aortenklappenchirurgie. „Bei der kathetergestützten Methode sind rasant steigende Fallzahlen zu beobachten, die eine Indikationsausweitung vermuten lassen. Dies macht eine Messung der Langzeitergebnisse und die Überprüfung der Indikationsqualität umso dringender erforderlich“, betonte Klakow-Franck.

Als Abgabefristen für die Weiterentwicklung der Verfahren wurde mit AQUA für den Leistungsbereich Herztransplantation der 15. März 2014 und für die Leistungsbereiche Aortenklappenchirurgie und Koronarchirurgie der 20. Januar 2015 vereinbart.

Das geplante Follow-up-Verfahren für Aortenklappenchirurgie soll dabei überwiegend auf der Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen basieren, um den Aufwand der Datenerhebung für Krankenhäuser zu reduzieren. Gleiches gilt für die Qualitätssicherung der Koronarchirurgie, deren Weiterentwicklung ebenfalls am 20. Juni 2013 beschlossen wurde. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung war erstmals die Möglichkeit geschaffen worden, Sozialdaten der Krankenkassen für Zwecke der Qualitätssicherung zu nutzen.

Das Göttinger AQUA-Institut ist ein wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen, das sich auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Seit Ende des Jahres 2009 ist AQUA (Institution nach § 137a SGB V) im Auftrag des G-BA neben weiteren Aufgaben mit der Qualitätssicherung im stationären Bereich betraut.

Die Beschlusstexte und Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/56/