Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung und in Zahnarztpraxen veröffentlicht

Berlin, 17. Januar 2013 – Die Berichte für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung sowie in Zahnarztpraxen liegen vor und werden in Kürze veröffentlicht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst. Die Berichte informieren über den Stand der Einführung dieses Qualitätssicherungsinstruments.

Dazu sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung:

„Neben der externen Qualitätssicherung ist das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement eine unverzichtbare Säule jeder Strategie zur Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Kerngedanke der QM-Richtlinien des G-BA besteht darin, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen wie zum Beispiel regelmäßig stattfindende Besprechungen des gesamten Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Notfall- und Fehlermanagement, und – last but not least – ein Beschwerdemanagement im Praxisalltag zu verankern.“

„Das Praxisteam soll nach Plan-Do-Check-Act-Muster selber zum Treiber einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in den Praxen werden. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich der Anteil der in die Stichprobe einbezogenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die den P-D-C-A-Zyklus bereits einmal komplett durchlaufen und jetzt mit der Weiterentwicklung begonnen haben, von etwa 50 auf 66,8 Prozent im Jahr 2011 gesteigert“, sagte Klakow-Franck.

Rechtliche Grundlage für die Berichte sind die Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und in der vertragszahnärztlichen Versorgung (ÄQM-RL & ZÄQM-RL), die beide im Jahr 2006 in Kraft getreten sind.

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung gilt für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie auch medizinische Versorgungszentren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) richten zur Bewertung der entsprechenden Einführung und Weiterentwicklung Qualitätsmanagement-Kommissionen ein. Die Ergebnisse der einzelnen Bewertungen werden durch diese Kommissionen standardisiert dokumentiert. Grundlage der Bewertung ist eine Stichprobe von 2,5 Prozent zufällig ausgewählten Leistungserbringern. Die KVen übermitteln die Ergebnisse jedes Kalenderjahres dann an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfasst und diesen dem G-BA zur Verfügung stellt.

Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind im Bereich Patientenversorgung beispielsweise die Berücksichtigung von fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung sowie die Strukturierung von Behandlungsabläufen. Im Bereich Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation werden als Grundelemente unter anderem Regelung von Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterorientierung, Praxismanagement und Gestaltung von Kommunikationsprozessen genannt.

Für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie jährlich mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählter Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufgefordert. Die Ergebnisse wurden durch die KZVen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gemeldet, die spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichten soll.

Beide Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung werden in Kürze auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/3/


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