Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Themenfindungs-​ und Priori­sie­rungs­ver­fahren für Themen der Qualitäts­si­cherung: Übersicht der Prozess­schritte und Ergebnisse für das Jahr 2012 beschlossen

Berlin, 17. Januar 2013 – Im Bereich der Qualitäts­si­cherung hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) die Übersicht der Prozess­schritte und Ergebnisse für das Themenfindungs-​ und Priori­sie­rungs­ver­fahren (TuP-​Verfahren) im Jahr 2012 verabschiedet. Das oberste Beschluss­gremium der gemeinsamen Selbst­ver­waltung beschloss am Donnerstag in Berlin die Veröffent­lichung der Liste von Themen, für die eine Qualitäts­si­cherung im Rahmen von Richtlinien des G-BA entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem QS-​Themen wie Herzklappen, Tonsil­len­ope­ration (Teilent­fernung der Gaumen­mandeln) oder Schlag­anfall.

„Das TuP-​Verfahren leistet einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zu einem lernenden Versor­gungs­system. Erkenntnisse aus Epidemiologie und Versor­gungs­for­schung fließen nunmehr systematisch in die Auswahl von Qualitäts­si­che­rungs­themen ein“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpartei­isches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unteraus­schusses Qualitäts­si­cherung.

„Zu den weiteren Vorteilen des TuP-​Verfahrens zählt, dass Qualitäts­ver­bes­se­rungs­po­tentiale und angestrebte Qualitätsziele des beantragten neuen QS-​Verfahrens klar definiert und wissen­schaftlich untermauert sein sollen. Zusätzlich sind Machbar­keits­ge­sichts­punkte sowie das Aufwand-​Nutzen-Verhältnis zu beachten.“

Bereits im August 2011 hatte der G-BA für die Identi­fi­zierung und Priori­sierung von Themen der Qualitäts­si­cherung das standar­di­sierte Themenfindungs-​ und Priori­sie­rungs­ver­fahren beschlossen, das für das Jahr 2012 erstmals angewendet wurde. Die Themen­auswahl bezieht sich auf die Qualitätssicherungs-​Richtlinien und -​Regelungen des G-BA nach § 92 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 137 Abs. 3 SGB V.

Themen­vor­schläge werden im G-BA schriftlich eingereicht und anhand eines Kriteri­en­ka­talogs begründet. Vorschlags­be­rechtigt sind die unpartei­ischen Mitglieder, die Kassen­ärztliche Bundes­ver­ei­nigung, die Kassen­zahn­ärztliche Bundes­ver­ei­nigung, die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft, der GKV-​Spitzenverband sowie die Patien­ten­ver­tretung.

Darüber hinaus können das AQUA-​Institut für angewandte Qualitäts­för­derung und Forschung im Gesund­heitswesen, das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen, das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit, der Verband der privaten Kranken­ver­si­cherung, die Bundes­ärz­te­kammer, der Deutsche Pflegerat, die Bundes­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammer und die Bundes­zahn­ärz­te­kammer Vorschläge machen.

Der Beschluss zur Übersicht der Prozess­schritte und Ergebnisse für das Themenfindungs-​ und Priori­sie­rungs­ver­fahren im Jahr 2012 wird in Kürze auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informa­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/3/


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Themenfindungs-​ und Priori­sie­rungs­ver­fahren: Veröffent­lichung der Übersicht für 2012