Stellungnahmeverfahren zur ASV eingeleitet: „Wichtiges Etappenziel erreicht“
Berlin, 29. November 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich auf die Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahrens zur Neufassung einer Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) verständigt. „Mit dem gestrigen Beschluss haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses, am Donnerstag in Berlin. „Auf dieser Grundlage können wir zügig und konstruktiv weiter beraten und diesen sehr komplexen gesetzlichen Auftrag auch in angemessener Zeit erfüllen.“
Mit der Neufassung des § 116b SGB V durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) hat der Gesetzgeber einen neuen Versorgungsbereich – die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – geschaffen. Dabei sollen Leistungserbringer und Krankenhäuser, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, unter grundsätzlich gleichen Bedingungen Patientinnen und Patienten behandeln, die an Erkrankungen mit besonderen oder schweren Krankheitsverläufen leiden. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Versorgungsbereich seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände behandelt sowie hochspezialisierte Leistungen erbracht werden.