Aussetzung des Demografiefaktors – G-BA setzt sich bewusst unter Handlungsdruck
Berlin, 23. Juli 2012 – Der so genannte Demografiefaktor in der Bedarfsplanung (§ 8a der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPl-RL)) wird zum 31. Dezember 2012 außer Kraft gesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am vergangenen Donnerstag in Berlin einstimmig beschlossen. Zugleich wurde der zuständige Unterausschuss beauftragt, die bisherigen Auswirkungen der Regelung auf die Versorgung gründlich zu überprüfen. Mögliche Fehlentwicklungen bei der bisher uneinheitlichen Umsetzung des Faktors sollen dann in den kommenden Monaten im Rahmen der grundlegenden Reform der gesamten Bedarfsplanung korrigiert werden. Diese ergibt sich als Arbeitsauftrag des Gesetzgebers aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG).
„Mit dieser Entscheidung setzt sich der G-BA ganz bewusst unter Handlungsdruck, um bei der anstehenden Neuausrichtung der Bedarfsplanung fristgerecht zu Ergebnissen zu kommen. Als Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses werde ich darauf hinwirken, dass die durch das GKV-VStG gesetzte Frist für das Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanung zum 1. Januar 2013 unter allen Umständen gehalten wird. Taktisch motivierte Verzögerungen oder gar ein Scheitern dieses Zeitplans wären weder für die gemeinsame Selbstverwaltung noch für den G-BA als ausführende Institution akzeptabel“, sagte der unparteiische Vorsitzende, Josef Hecken.
Der Beschluss wurde auch vom Vertreter der Bundesländer unterstützt. Mit der Einführung des Demografiefaktors am 15. Juli 2010 sollten die veränderten Alters- und Morbiditätsstrukturen der Bevölkerung bei der Berechnung des medizinischen Versorgungsbedarfs berücksichtigt werden. Allerdings war auch damals das Meinungsbild im Plenum und bei der zur Stellungnahme aufgeforderten Bundesärzte- und Bundes-psychotherapeutenkammer sehr heterogen. Einvernehmen bestand deswegen über die Notwendigkeit einer Evaluation und Überprüfung des Beschlusses nach zwei Jahren.
Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, über durch die Neuregelung entstandenen zusätzlichen Zulassungsmöglichkeiten, deren Besetzung und die hierdurch bewirkte Veränderung des Versorgungsgrades kontinuierlich zu informieren.
Maßgeblich für die Bedarfsplanung in Deutschland ist die Zahl der zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten, bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Der G-BA regelt in seinen Richtlinien das Verfahren zur Ermittlung dieser Verhältniszahlen, auf deren Grundlage der Versorgungsbedarf ermittelt wird. Zudem legt er die Kriterien fest, nach denen überprüft wird, ob in den Planungsbereichen für einzelne Fachgruppen eine Über- oder Unterversorgung vorliegt.
Seit dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz nehmen an allen Beratungen des G-BA zur Bedarfsplanung auch zwei von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmte Vertreter der Bundesländer teil.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Außerkraftsetzen des Demografiefaktors