Pres­se­mit­tei­lung | Sons­tige

Zehn Jahre Darm­krebs­spie­ge­lung als GKV-​Leistung: G-BA mit Felix Burda Award ausge­zeichnet

Berlin, 23. April 2012 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist am Sonntag in Berlin mit dem Felix Burda Award für die Einfüh­rung der gesetz­li­chen Darm­krebs­spie­ge­lung (Kolo­skopie) im Jahr 2002 ausge­zeichnet worden. Der Preis in der Kate­gorie „Milestone for Preven­tion“ wurde im Rahmen einer fest­li­chen Gala von Josef Hecken, Staats­se­kretär im Bundes­mi­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), über­reicht. Stell­ver­tre­tend für die Mitglieder, Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter nahm der unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess, die Auszeich­nung aus den Händen seines desi­gnierten Nach­fol­gers entgegen.

In seiner Laudatio würdigte Hecken die Bedeu­tung der dama­ligen Entschei­dung des G-BA für die Einfüh­rung der Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung: „Dadurch konnten nach Hoch­rech­nungen des Deut­schen Krebs­for­schungs­zen­trums mehr als 100.000 Neuerkran­kungen verhin­dert und etwa 50.000 Tumoren in einem heil­baren Früh­sta­dium entdeckt werden“. Darm­krebs ist in Deutsch­land die zweit­häu­figste Todes­ur­sache durch Krebs: 65.390 Menschen erkranken jedes Jahr neu an Darm­krebs, 26.662 Pati­en­tinnen und Pati­enten sterben an den Folgen der Erkran­kung (Quelle: Robert Koch-​Institut).

Hess dankte der Felix Burda Stif­tung für die Auszeich­nung und warb zugleich für die verstärkte Inan­spruch­nahme des Darmkrebs-​Screenings als Bestand­teil des Leis­tungs­ka­ta­loges der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV): „Den Versi­cherten steht damit die wissen­schaft­lich am besten belegte Methode zur Früh­erken­nung des Darm­krebses zur Verfü­gung. Es sollte daher das gemein­same Ziel aller Akteure im G-BA sein, die Teil­nah­me­raten an der Unter­su­chung in Zukunft noch weiter zu verbes­sern.“

Foto Preis­ver­lei­hung(JPG 1,89 MB) (Dr. Rainer Hess, Dr. Christa Maar, Josef Hecken und Barbara Schö­ne­berger) Quelle: Felix Burda Stif­tung

Der von der Felix Burda Stif­tung verlie­hene Preis für das Enga­ge­ment in der Darm­krebs­vor­sorge bildet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal den Abschluss des „Darm­krebs­mo­nats März“. Ausge­zeichnet werden nach Angaben der Stif­tung Personen und Unter­nehmen, die sich in den zurück­lie­genden Jahren „in heraus­ra­gender Weise“ für die Verbes­se­rung und Förde­rung der Darm­krebs­vor­sorge einge­setzt haben. Die Einfüh­rung der gesetz­li­chen Vorsor­ge­ko­lo­skopie im Jahr 2002 sei ein Meilen­stein für die Verbes­se­rung der bestehenden Darm­krebs­vor­sorge gewesen und habe sich seitdem zu einem Erfolgs­pro­gramm entwi­ckelt.

Die Spie­ge­lung des Dick­darms ermög­licht die Früh­erken­nung von Tumoren und zugleich das Erkennen und Besei­tigen gutar­tiger Krebs-​Vorstufen. Etwa 4,6 Millionen Versi­cherte haben seit Einfüh­rung der gesetz­li­chen Vorsor­ge­darm­spie­ge­lung bis heute die Unter­su­chung in Anspruch genommen, davon rund 2,5 Millionen Frauen und 2,1 Millionen Männer. Allein im Jahr 2010 wurden insge­samt 409.686 Früherkennungs-​Koloskopien durch­ge­führt. Bei der Gruppe der 55 bis 59-​jährigen Männer setzt sich der Trend der posi­tiven Teil­nah­me­rate fort (2003: 2,3%, 2010: 3,2%/Quelle: Zentral­in­stitut für die kassen­ärzt­liche Versor­gung, Abrech­nungs­fre­quenz: 2003 - 2010).

Die Darm­spie­ge­lung zur Früh­erken­nung des Darm­krebses ist durch die Ände­rung der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie seit dem 1. Oktober 2002 Bestand­teil des GKV-​Leistungskataloges. Ab dem 56. Lebens­jahr haben die GKV-​Versicherten Anspruch auf zwei Spie­ge­lungen: die erste Kolo­skopie ab dem 56. Lebens­jahr und die zweite frühes­tens zehn Jahre nach der ersten Unter­su­chung. Der Leis­tungs­um­fang der GKV umfasst darüber hinaus den Anspruch auf einen jähr­li­chen Schnell­test auf verbor­genes Blut im Stuhl ab dem 50. Lebens­jahr bis zur Voll­endung des 55. Lebens­jahrs.

Vom 55. Lebens­jahr an haben Versi­cherte die Möglich­keit, zwischen der Darm­spie­ge­lung einer­seits und einem Schnell­test auf verbor­genes Blut im Stuhl alle zwei Jahre ande­rer­seits zu wählen. In einem Bera­tungs­ge­spräch mit der behan­delnden Ärztin oder dem behan­delnden Arzt wird ausführ­lich über Vor- und Nach­teile sowie Risiken der beiden Vorsor­ge­un­ter­su­chungen infor­miert.