Zehn Jahre Darmkrebsspiegelung als GKV-Leistung: G-BA mit Felix Burda Award ausgezeichnet
Berlin, 23. April 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist am Sonntag in Berlin mit dem Felix Burda Award für die Einführung der gesetzlichen Darmkrebsspiegelung (Koloskopie) im Jahr 2002 ausgezeichnet worden. Der Preis in der Kategorie „Milestone for Prevention“ wurde im Rahmen einer festlichen Gala von Josef Hecken, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), überreicht. Stellvertretend für die Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahm der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, die Auszeichnung aus den Händen seines designierten Nachfolgers entgegen.
In seiner Laudatio würdigte Hecken die Bedeutung der damaligen Entscheidung des G-BA für die Einführung der Früherkennungsuntersuchung: „Dadurch konnten nach Hochrechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums mehr als 100.000 Neuerkrankungen verhindert und etwa 50.000 Tumoren in einem heilbaren Frühstadium entdeckt werden“. Darmkrebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache durch Krebs: 65.390 Menschen erkranken jedes Jahr neu an Darmkrebs, 26.662 Patientinnen und Patienten sterben an den Folgen der Erkrankung (Quelle: Robert Koch-Institut).
Hess dankte der Felix Burda Stiftung für die Auszeichnung und warb zugleich für die verstärkte Inanspruchnahme des Darmkrebs-Screenings als Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): „Den Versicherten steht damit die wissenschaftlich am besten belegte Methode zur Früherkennung des Darmkrebses zur Verfügung. Es sollte daher das gemeinsame Ziel aller Akteure im G-BA sein, die Teilnahmeraten an der Untersuchung in Zukunft noch weiter zu verbessern.“
Foto Preisverleihung(JPG 1,89 MB) (Dr. Rainer Hess, Dr. Christa Maar, Josef Hecken und Barbara Schöneberger) Quelle: Felix Burda Stiftung
Der von der Felix Burda Stiftung verliehene Preis für das Engagement in der Darmkrebsvorsorge bildet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal den Abschluss des „Darmkrebsmonats März“. Ausgezeichnet werden nach Angaben der Stiftung Personen und Unternehmen, die sich in den zurückliegenden Jahren „in herausragender Weise“ für die Verbesserung und Förderung der Darmkrebsvorsorge eingesetzt haben. Die Einführung der gesetzlichen Vorsorgekoloskopie im Jahr 2002 sei ein Meilenstein für die Verbesserung der bestehenden Darmkrebsvorsorge gewesen und habe sich seitdem zu einem Erfolgsprogramm entwickelt.
Die Spiegelung des Dickdarms ermöglicht die Früherkennung von Tumoren und zugleich das Erkennen und Beseitigen gutartiger Krebs-Vorstufen. Etwa 4,6 Millionen Versicherte haben seit Einführung der gesetzlichen Vorsorgedarmspiegelung bis heute die Untersuchung in Anspruch genommen, davon rund 2,5 Millionen Frauen und 2,1 Millionen Männer. Allein im Jahr 2010 wurden insgesamt 409.686 Früherkennungs-Koloskopien durchgeführt. Bei der Gruppe der 55 bis 59-jährigen Männer setzt sich der Trend der positiven Teilnahmerate fort (2003: 2,3%, 2010: 3,2%/Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Abrechnungsfrequenz: 2003 - 2010).
Die Darmspiegelung zur Früherkennung des Darmkrebses ist durch die Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie seit dem 1. Oktober 2002 Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Ab dem 56. Lebensjahr haben die GKV-Versicherten Anspruch auf zwei Spiegelungen: die erste Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr und die zweite frühestens zehn Jahre nach der ersten Untersuchung. Der Leistungsumfang der GKV umfasst darüber hinaus den Anspruch auf einen jährlichen Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs.
Vom 55. Lebensjahr an haben Versicherte die Möglichkeit, zwischen der Darmspiegelung einerseits und einem Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre andererseits zu wählen. In einem Beratungsgespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt wird ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken der beiden Vorsorgeuntersuchungen informiert.