G-BA setzt gesetzliche Änderung um: DMP-Empfehlungen werden in DMP-Richtlinie überführt
Berlin, 16. Februar 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Empfehlungen zur Aktualisierung der Anforderungen an die Ausgestaltung der strukturierten Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) für Patientinnen mit Brustkrebs sowie für Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen (COPD) in eine DMP-Richtlinie überführt. Diese G-BA-Empfehlungen hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis Ende 2011 nicht mehr in die entsprechende Rechtsverordnung übernommen. Hintergrund ist das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), das vorsieht, dass die Regelungskompetenz für die Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme vom BMG auf den G-BA übergeht.
Gegenstand des am Donnerstag gefassten Beschlusses ist die rein formale Überführung der bereits beschlossenen aktualisierten Anforderungsinhalte in Richtlinienform. Die Inhalte der Anforderungen bleiben gegenüber den beschlossenen Empfehlungen unverändert.
Der G-BA hatte bis zum 31. Dezember 2011 den gesetzlichen Auftrag, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geeignete chronische Krankheiten, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollten sowie Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Programme zu empfehlen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der G-BA die Anforderungen an DMP für Patientinnen und Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronarer Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert.
Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/4/