G-BA passt seine Verfahrens- und Geschäftsordnung an neue Gesetzeslage an
Berlin, 19. Januar 2012 – In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits erste Anpassungen seiner Verfahrens- und Geschäftsordnung an die neue, vor kurzem in Kraft getretene Gesetzeslage beschließen. So sind nun die erforderlichen Regelungen zu Beteilungsrechten Dritter im G-BA getroffen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium am Donnerstag in Berlin. Dieser muss allerdings noch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden, bevor er am 1. Februar 2012 in Kraft treten kann.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2012 der Kreis der Stellungnahmeberechtigten erheblich erweitert. Neu zu beschließen war vor allem das Verfahren zur Bestimmung der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die künftig bei Beratungen von G-BA-Richtlinien zur Methodenbewertung und zu Disease-Management-Programmen stellungnahmeberechtigt sind.
Darüber hinaus regelt die Verfahrensordnung die mündlichen Stellungnahmen, die zusätzlich zu schriftlichen angehört werden. Aufgrund einer weiteren neuen Regelung der Verfahrensordnung kann der Unterausschuss die Teilnahme einzelner Vertreter von Stellungnahmeberechtigten vorsehen.
Die erweiterten Beteiligungsrechte der Bundesländer sowie der Bundespsychotherapeuten- und Bundeszahnärztekammer hat der G-BA ebenfalls in seiner Geschäftsordnung umgesetzt.
Das GKV-VStG sieht zudem vor, dass bei Beschlüssen, die allein einen oder zwei der drei Leistungssektoren (vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung sowie Krankenhausbehandlung) wesentlich betreffen, ab dem 1. Februar 2012 Stimmrechte der Leistungserbringer je nach Betroffenheit übertragen werden. Auch hierzu fasste der G-BA einen entsprechenden Beschluss zur Änderung seiner Geschäftsordnung, der nach Genehmigung durch das BMG ebenfalls am 1. Februar 2012 in Kraft treten soll.
Die Beschlüsse und tragenden Gründe werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/1/