G-BA passt Schutzimpfungs-Richtlinie zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken an
Berlin, 24. November 2011– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgrund einer Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) beschlossen.
Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin vom 26. September 2011 mitgeteilt, dass für die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen zunächst die getrennte Gabe der kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfung einerseits und einer Varizellen-Impfung andererseits bevorzugt werden sollte und die zweite Impfung dann mit einem sogenannten MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen kann. Der G-BA hat diesen Hinweis der STIKO über die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen zur Impfung gegen MMRV aufgenommen und entsprechende Anmerkungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu den jeweiligen Impfungen ergänzt.
Der Beschlusstext sowie die tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/14/
Auf Basis der Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässigen STIKO legt der G-BA Einzelheiten zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei Schutzimpfungen fest. Schutzimpfungen sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der GKV. Davon ausgenommen sind sogenannte Reiseschutzimpfungen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog ist zunächst eine Empfehlung durch die STIKO. Der G-BA muss dann zu der Verordnungsfähigkeit der empfohlenen Impfung innerhalb von drei Monaten einen Beschluss fassen. In begründeten Ausnahmen kann der G-BA von Empfehlungen der STIKO abweichen.