Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA bringt Verfahren zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen auf den Weg

Berlin, 20. Oktober 2011 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag an das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung zum Bereich nosokomiale Infektionen konkretisiert und mit einem konkreten Zeitplan versehen. Demnach soll das AQUA-Institut innerhalb von 14 Monaten zwei Verfahren hierzu entwickeln. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.

Nosokomiale Infektionen können im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Maßnahme entstehen und werden auch als behandlungsassoziierte Infektionen bezeichnet. Das Ziel der AQUA-Beauftragung durch den G-BA ist insbesondere, sowohl Wundinfektionen nach stationär oder ambulant erfolgten Operationen als auch Gefäßkatheter assoziierte Infektionen besser zu vermeiden. Dazu soll das AQUA-Institut entsprechende Instrumente und Qualitätsindikatoren sowie die notwendige Dokumentation für zwei sektorenübergreifende Verfahren entwickeln. Sektorenübergreifende Qualitätssicherung bedeutet, die medizinische Versorgungskette umfassend auch im Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung und umgekehrt zu betrachten.

„Bereits im Juni 2010 und damit bereits ein Jahr vor dem Inkrafttreten des Krankenhaushygienegesetzes hat der G-BA beschlossen, das AQUA-Institut mit dem Qualitätsthema nosokomiale Infektionen zu beauftragen. Die heute beschlossene Konkretisierung der Beauftragung zeigt, dass alle Beteiligten im G-BA dem Thema hohe Priorität beimessen“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Der Gesetzgeber sieht in § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) vor, dass der G-BA eine fachlich unabhängige Institution beauftragt, Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Das Göttinger AQUA-Institut erfüllt seit 2009 diesen Auftrag.

Der Beschluss wird in Kürze auf folgender Seite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/auftraege-expertisen/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Beauftragung der Institution nach § 137a SGB V: Entwicklung von zwei sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung nosokomialer Infektionen