Erfreuliche Entscheidung des Sozialgerichts Köln zugunsten des Bundesausschusses: Anhörungsfrist zu den Heilmittel-Richtlinien ist sachgerecht
Siegburg, den 20. November 2003 – Der Antrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Anhörung zur Änderung der Heilmittel-Richtlinien ist vom Sozialgericht Köln zurückgewiesen worden. Das Gericht folgte mit seinem Beschluss der Auffassung des Bundesausschusses, dass die eingeräumte Anhörungsfrist von mehr als einem Monat sachgerecht ist.
Die BHV war der Auffassung, dass die vom Bundesausschuss vorgegebene Anhörungsfrist zu kurz sei; es müsse eine mindestens zweimonatige Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zur Änderung der Heilmittel-Richtlinien zugestanden werden.
Alle weiteren anhörungsberechtigten Verbände sahen in der Frist kein Problem. Selbst die BHV gab eine umfangreiche Stellungnahme fristgerecht ab. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vermutet deshalb, dass es der BHV weniger an der Zeit als an dem Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit fehlt. Außerdem bezweifelt der Bundesausschuss, ob ein Verband, der sich nicht innerhalb eines Monats äußern kann, überhaupt als anhörungsberechtigte Organisation geeignet ist. Wer anhörungsberechtigt sein will, muss sachkundig sein und deshalb innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben können.
Die Forderung besteht zu Recht, wie das Sozialgericht nun befand. Die anhörungsberechtigten Interessenverbände sollten schließlich keine Ermittlungen zu Einzelfragen anstellen, sondern ihre sachkundige Meinung zu den Richtlinienentwürfen äußern. „Dies müsste - gehörigen Arbeitseinsatz vorausgesetzt – regelmäßig in einer vierwöchigen Frist möglich sein“, so die Kammer. Auch die Behauptung der BHV, der Bundesausschuss habe sich eine ganze Reihe von Formverstössen zu Schulden kommen lassen, scheiterte vor Gericht.
„Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Interessenvertreter mit fadenscheinigen Argumenten versuchen, die Arbeit des Bundesausschusses zur Änderung der Heilmittel-Richtlinien zu behindern“, so Karl Jung, Vorsitzender des Ausschusses. Anders könne man auch die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Physiotherapeuten nicht deuten, in der doch tatsächlich behauptet werde, das Bundesgesundheitsministerium wolle das „Eilverfahren“ des Bundesausschusses beanstanden. „Diese Aussage entbehrt jeder sachlichen Grundlage“, kritisiert Jung.
In einer Vielzahl der Stellungnahmen der Verbände finden sich falsche Behauptungen wie zum Beispiel, dass Langzeittherapie-Verordnungen nicht mehr möglich seien. Vorsitzender Karl Jung: „Derartige Äußerungen lassen eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Richtlinienentwurf vermissen und tragen nicht zur Versachlichung der Diskussion bei.“
Es entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers und der Politik, die anstehende Änderung der Richtlinien des Bundesausschusses möglichst bald zu verabschieden. So wurde das Gremium vom BMGS ausdrücklich aufgefordert, bei den Heilmittel-Richtlinien tätig zu werden, um den erheblichen Ausgaben-Steigerungen im Heilmittelbereich von 20 Prozent im Jahre 2002 im Vergleich zu 2000 zu begegnen. Die Vorarbeiten für die notwendigen Änderungen der Heilmittel-Richtlinien laufen bereits seit dem Frühjahr 2002 und sind in zahlreichen Sitzungen des zuständigen Arbeitsausschusses im Einzelnen abgestimmt worden.