Nutzen und medizinische Notwendigkeit der Protonentherapie zur Behandlung von Lebermetastasen wissenschaftlich nicht belegt
Berlin, 20. Januar 2011 - Die Protonentherapie zur Behandlung von Lebermetastasen erfüllt nicht die erforderlichen Kriterien, um als stationäre Leistung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden zu können. Eine entsprechende Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin getroffen.
Der Beschluss basiert auf der Auswertung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten zum Nutzen und zur Notwendigkeit der Protonentherapie bei operablen und nichtoperablen Lebermetastasen. Dabei konnten keine entsprechenden Belege gefunden werden. Zusätzlich zeigte sich, dass es noch offene Fragen zur Sicherheit der Methode gibt, die einem breiten Einsatz dieser Behandlung derzeit entgegenstehen.
Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie. Lebermetastasen sind Absiedelungen von nicht lebereigenen Tumoren, die häufig als Folge von Darmkrebs auftreten.
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin zu prüfen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und die Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/25/
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie bei Lebermetastasen