Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA beschließt Außervollzugsetzung der Mindestmengen-Erhöhung bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Berlin, 16. Dezember 2010 – Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juni 2010 beschlossene Anhebung der erforderlichen Mindestzahl bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist durch Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 2. Dezember 2010 im Wege einer Zwischenverfügung für die antragstellenden Krankenhäuser bis zum Tag der mündlichen Verhandlung am 26. Januar 2011 außer Vollzug gesetzt worden (Az. L 7 KA 79/10 KL ER, Az. L 7 KA 89/10 KL ER, Az. L 7 KA 93/10 KL ER, Az. L 7 KA 103/10 KL ER, Az. L 7 KA 105/10 KL ER, Az. L 7 KA 106/10 KL ER).

Der G-BA hat am Donnerstag daraufhin entschieden, dass sein entsprechender Beschluss bis zum 28. Februar 2011 zumindest ausgesetzt werden soll, um auch Krankenhäuser, die keine Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt haben, einzubeziehen und darüber hinaus Zeit für die weiteren Beratungen und gegebenenfalls erforderlichen Schritte zu ermöglichen.

Der G-BA hatte im Juni 2010 die Qualitätsanforderungen bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen erhöht und die verbindliche Anzahl von vorher 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin die sehr betreuungsintensiven „Frühchen“ mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm versorgen darf. Gegen diesen Beschluss, der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, haben einige Kliniken beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht.


Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung