Qualitätssicherungskonferenz 2010: „Auch Privatpatienten vollständig in sektorenübergreifende Qualitätssicherung einbeziehen“
Berlin/Potsdam, 29. November 2010 – Anlässlich der diesjährigen Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses hat Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im G-BA, an den Gesetzgeber appelliert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass künftig auch Privatpatienten vollständig in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung einbezogen werden können.
Aufgrund einer Regelung im Sozialgesetzbuch (§ 299 SGB V) können pseudonymisierte medizinische Behandlungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ohne Einwilligungserklärung der Qualitätssicherung unterzogen werden. Für Privatversicherte fehlt eine entsprechende Regelung. In jedem Einzelfall müsste eine Einwilligungserklärung eingeholt werden.
„Dies wäre ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der dem Ziel zuwiderläuft, dass alle Patientinnen und Patienten zügig in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung einbezogen werden und damit möglichst bald davon profitieren können“,sagte Siebig, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA ist, am Montag in Potsdam.
Er forderte den Gesetzgeber auf, die Befreiung von der Einwilligung nicht nur auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu beschränken, sondern vielmehr auf alle Patientinnen und Patienten auszudehnen. „Qualitätssicherung darf sich nicht auf eine Versichertengruppe beschränken, sondern muss umfassend und einheitlich sein.“ Dass dabei medizinische Behandlungsdaten nur anonymisiert oder pseudonymisiert genutzt, gespeichert und weiterverarbeitet werden und damit die Belange des Datenschutzes gewahrt bleiben, sei selbstverständlich.
Die Entwicklung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sieht Siebig indes auf einem guten Weg: „Die rechtlichen Grundlagen für eine systematische Betrachtung der medizinischen Behandlungsqualität wurden durch den G-BA bereits im April 2010 geschaffen. Damit kann der komplette Behandlungsverlauf im Krankenhaus und in der vertragsärztlichen Praxis erstmals vollständig sektorenübergreifend, aber auch sektorenspezifisch abgebildet werden. Nun gilt es, bestehende Qualitätssicherungssysteme in einem strukturierten Übergang in einer flächendeckend sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zusammenzuführen.“
Auf der jährlichen Qualitätssicherungskonferenz des G-BA mit mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ganz Deutschland konnte sich die interessierte Fachöffentlichkeit in Vorträgen und Diskussionsrunden über die Ergebnisse derzeit bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie über Weiterentwicklungen und Innovationen informieren.
Weiterhin bestand die Möglichkeit, sich in Workshops intensiv mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, Evaluationsansätzen von Qualitätssicherungsmaßnahmen, rechtlichen Aspekten oder der Erkennung von Versorgungsdefiziten auseinanderzusetzen. Thematisiert wurde unter anderem die Qualitätssicherung Dialyse, die Mindestmengenbegleitforschung sowie die Qualitätsförderung. Die Qualitätssicherungskonferenz ist von der Ärztekammer Brandenburg als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Die Dokumentation der Konferenz ist in Kürze im Internet abrufbar unter:
http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/veranstaltungen/qskonferenzen/