Neue Untersuchungsmethode bei bestimmten Dünndarmblutungen: Kapselendoskopie künftig GKV-Leistung in der vertragsärztlichen Versorgung
Berlin, 11. November 2010 – GKV-versicherte Patientinnen und Patienten, bei denen Blutungen des Dünndarms festgestellt wurden, deren Ursache unklar ist, können künftig eine Kapselendoskopie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beanspruchen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.
„Damit steht diesen Patientinnen und Patienten künftig eine innovative, genaue und schonende Untersuchungsmethode zur Verfügung“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des für Methodenbewertung zuständigen Unterausschusses. Die Kapselendoskopie ist ein neues Verfahren, bei dem mit Hilfe eines auf die Ausmaße einer schluckbaren Kapsel verkleinerten Videoendoskops (Kapselendoskop) der Darm bildlich dargestellt werden kann. Nach dem Herunterschlucken wird die Kapsel durch die natürliche Darmbewegung weitergeleitet und übermittelt dabei videoendoskopische Bilder drahtlos an ein Aufzeichnungssystem außerhalb des Körpers.
Bei der Untersuchung des Dünndarms schließt die Kapselendoskopie eine diagnostische Lücke, da dieser bisher aufgrund seiner Lage und Länge einer endoskopischen Darstellung schwer zugänglich war. Blutungen im Dünndarm können durch sehr unterschiedliche Erkrankungen verursacht werden. Mit Hilfe der genauen Ergebnisse der Kapselendoskopie sind künftig gezieltere Therapieentscheidungen möglich.
Weiterhin hat der G-BA Vorgaben zur Qualitätssicherung beschlossen, die bei der Durchführung der Kapselendoskopie berücksichtigt werden müssen, um den größtmöglichen Patientennutzen bei der Anwendung dieser neuen Methode zu gewährleisten. Dazu gehören die Qualifikation der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Vorgaben zur Qualität der zum Einsatz kommenden Kapselendoskopiesysteme.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Kapselendoskopie bei Blutungen des Dünndarms)