G-BA prüft Nutzen der Vakuumversiegelungstherapie nun auch im stationären Bereich
Berlin, 21. Oktober 2010 – Der Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie zur Behandlung von Wunden wird zusätzlich zum bereits im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführten Bewertungsverfahren nun auch für den stationären Bereich überprüft. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin entschieden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2007 eine abschließende Entscheidung über den Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie in der vertragsärztlichen Versorgung für drei Jahre ausgesetzt. Damit hatte er den Weg für Studien freigemacht, mit denen aussagekräftige wissenschaftliche Ergebnisse darüber gewonnen werden, ob diese Therapieform zu besseren Ergebnissen bei schwer heilenden chronischen Wunden führt, als die bereits als GKV-Leistung zur Verfügung stehenden konservativen und chirurgischen Standardverfahren. Mit Beschluss vom 19. August 2010 wurde die Aussetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2014 verlängert; eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
Die sektorenübergreifend einheitlichen Beratungen zur Bewertung des Nutzens der Vakuumversiegelungstherapie werden zu dem Zeitpunkt aufgenommen, an dem der Aussetzungsbeschluss ausläuft oder – falls die avisierten Studien nicht zustande kommen – zu dem Zeitpunkt, an dem ein Scheitern des Aussetzungsbeschlusses in der Umsetzung vom G-BA festgestellt wird.
Bei der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden handelt es sich um eine geschlossene Wundbehandlung mit großflächiger Ableitung über einen drainierten Verband mit unterschiedlichen Materialien, bei der eine Vakuumsaugpumpe den nötigen Unterdruck erzeugt und dessen Aufrechterhaltung durch eine Klebefolie mit luftdichter Abdeckung ermöglicht wird.