Aktualisiertes Merkblatt Mammographie-Screening: Aufklärung über Vor- und Nachteile des Programms
Berlin, 15. Juli 2010 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) haben am Donnerstag in Berlin das aktualisierte Merkblatt für das Mammographie-Screening vorgestellt. Frauen sollen mit dem neuen Merkblatt ausgewogen und noch strukturierter über Inhalte sowie über Vor- und Nachteile des Programms zur Brustkrebsfrüherkennung aufgeklärt werden, um auf dieser Basis eine informierte und individuelle Entscheidung über eine Teilnahme treffen zu können.
„Ziel der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ist die Senkung der Brustkrebssterblichkeit. Gleichzeitig sollen die Belastungen so gering wie möglich sein, die für Frauen mit der Untersuchung verbunden sein können“, sagte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.
“Mit dem neuen Merkblatt ist es exzellent gelungen, die Anforderungen an eine glaubwürdige und verständliche Patienteninformation zu erfüllen. Es bietet den betroffenen Frauen eine sehr gute Orientierung bei ihrer persönlichen Entscheidung über eine Teilnahme am Programm. Mit diesem Merkblatt und den weiteren in den letzten Jahren und Monaten veröffentlichten Patienteninformationen zum Thema Mammographie-Screening ist Deutschland international führend“, betonte Dr. Wolfgang Aubke, Beiratsvorsitzender der KoopG.
Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren erhalten von der für sie zuständigen Zentralen Stelle mit der postalischen Einladung zur Untersuchung zugleich das Merkblatt zum Mammographie-Screening. Dadurch sollen die Frauen über Hintergründe, Ziele, Inhalte und Vorgehensweise des Screenings informiert werden.
Eine Überarbeitung des Merkblatts war nötig geworden, da das bislang verwendete Merkblatt – gemessen an aktuellen Standards, die diverse Forderungskataloge an zeitgemäße Patienteninformationen stellen – Defizite vor allem in der Sprache und in der ausgewogenen Darstellung der Vor- und Nachteile aufwies. Die Patientenvertretung im G-BA stimmte der Überarbeitung ebenfalls zu, bei der auch unabhängige Sachverständige mitwirkten. Das aktuelle Merkblatt wurde zugleich dem visuellen Erscheinungsbild von G-BA und KoopG angeglichen.
Neues Merkblatt auf der Website des G-BA
Auf der Internetseite der KoopG kann das Merkblatt in sieben weiteren Sprachen heruntergeladen werden. Es ist dort in englischer, griechischer, italienischer, kroatischer, polnischer, russischer und türkischer Übersetzung verfügbar.
Neues Merkblatt in mehreren Sprachen auf der Website der KoopG
Bundestag und Bundesrat hatten im Jahr 2002 beschlossen, ein Mammographie-Screening auf Grundlage europäischer Leitlinien in Deutschland einzuführen. Danach erhalten Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine Einladung zu der systematischen Brustkrebsuntersuchung.
In den Jahren 2005 bis 2009 haben mittlerweile alle 94 Screening-Einheiten ihre Arbeit aufgenommen. Für mehr als 10 Millionen Frauen besteht damit ein engmaschiges Angebot zum Mammographie-Screening als Bestandteil des Pflichtleistungskatalogs der GKV. Das größte europäische Früherkennungsprogramm für Brustkrebs wurde durch Ärzte, Krankenkassen und Politik nach strengen Qualitätsvorgaben aufgebaut. Zur Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screenings haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam die KoopG gegründet.