Erfordernisse und Nöte behinderter Menschen werden im G-BA besonders berücksichtigt
Berlin, 1. Juli 2010 – Die Belange von behinderten und chronisch kranken Menschen haben bei der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen hohen Stellenwert. Das betonte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, bei einem Treffen mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, in Berlin.
„Zwar hat der G-BA keine gesetzliche Richtlinienkompetenz zur Regelung der medizinischen Rehabilitation. In seinen Richtlinien werden jedoch vielfach auch Leistungen für Behinderte und chronisch kranke Menschen geregelt. So soll durch die anstehende Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien schwerbehinderten Menschen ein möglichst unbürokratischer Zugang zur Heilmittelversorgung eröffnet und für behinderte Kinder und Jugendliche die Inanspruchnahme von Heilmitteln auch in den für sie bestehenden tagessstrukturierenden Fördereinrichtungen ermöglicht werden“, sagte Hess.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, betonte: „Insbesondere der Schutz vor Benachteiligung, die gleichberechtigte Teilhabe an der gesundheitlichen Versorgung, die Zugänglichkeit aller Bereiche des Gesundheitswesens sowie die Selbstbestimmung zählen zu den berechtigten Anliegen von behinderten Menschen. Wann immer geboten, muss der G-BA diese Aspekte bei seinen Richtlinienbeschlüssen berücksichtigen.“
Im Rahmen der Regelungskompetenz des G-BA bei der Definition des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Belange behinderter und chronisch kranker Menschen neben dem Bereich Heil- und Hilfsmittel unter anderem bei den Themen Früherkennung, häusliche Krankenpflege, Qualitätssicherung, Disease-Management-Programme (DMP), Soziotherapie sowie ambulante Versorgung im Krankenhaus betroffen sein. Aber auch bei der Bewertung diagnostischer und therapeutischer Methoden ist die Einbeziehung der Sichtweise chronisch kranker und behinderter Menschen häufig unverzichtbar.
Durch das Engagement von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern im G-BA wird die Perspektive von behinderten Menschen direkt in die Beratungen des G-BA mit eingebracht. Insgesamt sind im G-BA auf allen Ebenen mehr als einhundert Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter aktiv, die mit Mitberatungs- und Antragsrechten ausgestattet sind.
Der G-BA sorgt darüber hinaus dafür, dass auch behinderte Menschen an seinen Gremienberatungen möglichst ohne Beeinträchtigung teilnehmen können. Alle in der Geschäftsstelle selbst erstellten Sitzungsunterlagen werden nach Möglichkeit so gestaltet, dass die Inhalte auch für behinderte Menschen zugänglich sind und insbesondere von Lesehilfen für Sehbehinderte erschlossen werden können. Zudem wird bei den Sitzungsteilnehmern standardmäßig der Bedarf an individueller Sitzungsassistenz – wie beispielsweise Gebärdendolmetscher für Hörbehinderte – abgefragt und diese entsprechend bereitgestellt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen ist die Zugänglichkeit der Geschäftsstelle des G-BA in Berlin, die im Januar 2010 bezogen wurde. Das Gebäude hat barrierefreie Zugänge, Parkplätze, Aufzüge und WC-Anlagen, einen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer abgesenkten Empfangstresen sowie eine Induktionsanlage für Hörbehinderte in Konferenzsälen.
Das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) hat die Internetseite des G-BA im Januar 2010 auf Zugänglichkeit getestet. Der G-BA erhielt insgesamt 93,25 von 100 möglichen Punkten (gut zugänglich). Neben den bereits erfolgten Maßnahmen soll die Umsetzung zur Barrierefreiheit kontinuierlich verbessert werden.