Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA aktualisiert Regelungen zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen und Computertomographien

Berlin, 17. Juni 2010 – Künftig gelten aktualisierte Kriterien für die Qualitätsbeurteilung von Röntgenuntersuchungen und Computertomographien in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit einer Neufasssung der entsprechenden Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag die Angleichung an die im Jahr 2008 entwickelten Leitlinien der Bundesärztekammer sichergestellt. Die Regelung sieht vor, dass besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche gelegt wird, um deren Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Vor allem in der Altersgruppe der Neugeborenen, Säuglinge, Kleinkinder und Jugendlichen besteht gegenüber Erwachsenen eine deutlich höhere Strahlensensibilität. Aus diesem Grund ist es in dieser Altersgruppe besonders wichtig, möglichst jede Strahlenbelastung zu vermeiden und andere, weniger belastende Verfahren mit vergleichbarem Nutzen in die Abwägungen einzubeziehen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben (§ 136 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, in Richtlinien Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie Auswahl, Umfang und Verfahren der Stichprobenprüfungen fest-zulegen.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/3/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (Neufassung)