Bundesausschuss begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Arzneimittelfestbeträgen
Siegburg, den 18. Dezember 2002 – „Eine säkulare Entscheidung zu Gunsten der Selbstverwaltung in der Deutschen Krankenversicherung“ – so die erste Reaktion des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Arzneimittelfestbeträge.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat sehr lange auf diese Entscheidung warten müssen, aber das Warten hat sich gelohnt. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt über die Problematik der Arzneimittel-Festbeträge hinaus eine grundsätzliche Bedeutung für die Stellung der Selbstverwaltung als Steuerungselement in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu. Das System der Selbstverwaltung und der gemeinsamen Entscheidungsgremien der Ärzte und Krankenkassen in Gestalt des Bundesausschusses sind jetzt verfassungsrechtlich in vollem Umfang bestätigt worden.
Mit der eindeutig positiven Bewertung der Kompetenz-Zuweisungen an die Krankenkassen und an die Selbstverwaltung insgesamt sind die von zahlreichen Gerichten, insbesondere von den Zivilgerichten, aber auch von Seiten des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums in den vergangenen Jahren insoweit geäußerten Zweifel widerlegt. Der Selbstverwaltung sind in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Befugnisse zur Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots auf der untergesetzlichen Ebene übertragen worden.
Angesichts dieser eindeutigen Aussage des Bundesverfassungsgerichts wäre das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gut beraten, alle Pläne zur Schaffung eines „Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin“ noch einmal sorgfältig zu überdenken. Die Schaffung einer weiteren Instanz – neben den verfassungsrechtlich bestätigten Gremien der Selbstverwaltung – könnte zu zahlreichen neuen Kompetenzproblemen führen. Deshalb sollte man es bei den bewährten Steuerungsgremien der Selbstverwaltung belassen.