G-BA verbessert Behandlung von schwerstkranken Opiatabhängigen
Berlin, 18. März 2010 – Schwerstkranke opiatabhängige Patientinnen und Patienten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Diamorphin (synthetisches Heroin) behandelt werden, wenn sie mit herkömmlichen Methoden – wie etwa der Methadon-Substitution – nicht therapierbar sind. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin entschieden und damit einen entsprechenden Beschluss des Gesetzgebers vom Juli 2009 umgesetzt, der vorsieht, dass schwerstabhängigen Suchtkranken nach erfolglosen Therapien die Diamorphingabe als weitere Behandlungsmöglichkeit im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehen soll.
Für diese Behandlung kommen laut G-BA-Beschluss ausschließlich schwerstabhängige Patientinnen und Patienten in Frage. Diese müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Regelung sieht zudem vor, dass eine begleitende psychosoziale Betreuung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten stattfindet.
Zudem soll die Behandlung mit Diamorphin nur in geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein multidisziplinäres Team, das sich regelmäßig fortbildet, bestimmte räumliche Gegebenheiten und die Gewährleistung der Behandlungsmöglichkeit über einen zwölfstündigen Zeitraum.
Die nun beschlossene Regelung wird Bestandteil der Richtlinie, die insbesondere die zu Lasten der GKV erbringungsfähigen Methoden in der vertragsärztlichen Versorgung beinhaltet. Darin ist bereits seit Oktober 1991 der Anspruch auf eine substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger als GKV-Leistung geregelt, die bisher durch die Abgabe von Methadon erfolgte.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/