Presse­mit­teilung | Arznei­mittel

G-​BA-Beschluss zu Insulin­analoga: Ungerecht­fertigte Arznei­mit­tel­kosten nicht länger zulasten der GKV

Berlin, 18. März 2010 – Lang wirkende Insulin­analoga zur Behandlung von Patien­tinnen und Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 2 leiden, bleiben grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung (GKV) verord­nungsfähig, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Betroffen sind von der Regelung die Wirkstoffe Insulin Glargin und Insulin Detemir. Das hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Insulin Glargin zur Behandlung von Patien­tinnen und Patienten, bei denen im Rahmen einer intensi­vierten Insulin­therapie auch nach indivi­dueller Therapie­ziel­über­prüfung und entspre­chender Anpassung der Blutzu­cker­senkung ein hohes Risiko für schwere Unterzu­cke­rungen (Hypogly­kämien) bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.

„Wenn in seltenen Fällen auch nach Therapie­an­passung durch den Arzt ein hohes Risiko für schwere Unterzu­cke­rungen bestehen bleibt, kann Insulin Glargin verordnet werden. Diese Ausnah­me­re­gelung gilt ohne Einschrän­kungen für alle Patien­tinnen und Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 2 leiden. Sie wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen zu dem ursprüng­lichen Beschluss­vor­schlag und intensiven Diskus­sionen auch mit Patien­ten­ver­tretern formuliert.“, sagte Dr. Rainer Hess, Unpartei­ischer Vorsit­zender des G-BA, heute in Berlin.

Die Preise für lang wirkende Insulin­analoga können in Abhängigkeit von den notwendigen Dosierungen bis zu 70 Prozent teurer sein als Humaninsulin. Derzeit haben schätzungsweise fünf Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen Diabetes mellitus – mit steigender Tendenz. Davon sind 90 Prozent vom Typ 2 Diabetes betroffen.

Mit der beschlossenen Einschränkung der Verord­nungs­fä­higkeit setzt der G-BA eine entspre­chende Nutzen­be­wertung des Instituts für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG) um. Bei der Entschei­dungs­findung ging es um die Frage, ob es bei der Behandlung mit einem lang wirkenden Insulin­analogon einen durch wissen­schaftliche Studien belegten Zusatz­nutzen im Vergleich zur Behandlung mit Humaninsulin gibt, der den derzeit deutlich höheren Preis der Präparate rechtfertigt. Die Auswertung der entspre­chenden wissen­schaft­lichen Daten ergab, dass dies in der Regel nicht der Fall ist.

Im Juli 2006 hatte der G-BA bereits ebenfalls auf der Grundlage einer Nutzen­be­wertung des IQWiG den Beschluss gefasst, dass schnell wirkende Insulin­analoga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 grundsätzlich nur dann zu Lasten der GKV verord­nungsfähig sind, wenn diese nicht teurer sind als Humaninsulin. In der Folge führten Rabatt­verträge, die Pharma­un­ter­nehmen mit gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen geschlossen hatten, zu einer Absenkung der Preise für Insulin­analoga auf das Niveau von Humaninsulin. Durch die Preissen­kungen sind schnell wirkende Insulin­analoga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 dann umgehend und ohne weiteren Beschluss des G-BA voll zu Lasten der GKV verord­nungsfähig.

Als Humaninsulin wird die synthe­tische Nachbildung des körper­eigenen, natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulin­analoga sind Abwand­lungen des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-​Spiegel senken. Sie sind in Deutschland seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulin­analoga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbe­an­standung nach der Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entspre­chende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informa­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/7/


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Arzneimittel-​Richtlinie/ Anlage III (Lang wirkende Insulin­analoga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2)