Arzneimittelübersicht zur "Negativliste" nennt unwirtschaftliche Arzneimittel
Siegburg, den 17. September 2002 - Am 11. September hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Übersicht über unwirtschaftliche Arzneimittel (so genannte Negativliste) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die darin genannten Präparate werden ab sofort nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Grundlage der Übersicht ist die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. November 2000 zu § 34 Abs. 3 SGB V über den Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung nennt lediglich Stoffe und Zubereitungen, nicht aber die Handelsnamen von Arzneimitteln; sie musste deshalb in eine Produktliste umgewandelt werden.
Nach § 93 SGB V ist der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beauftragt, die entsprechende Übersicht über die durch die Rechtsverordnung ausgeschlossenen Fertigarzneimittel zu erstellen.
Mit der jetzt veröffentlichten Liste wird dem Vertragsarzt eine verbindliche Orientierung an die Hand gegeben.
Diese benennt ca. 2000 Präparate, die aus unterschiedlichen Gründen als unwirtschaftlich im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet werden. Das Volumen der erreichbaren Einsparungen wird auf 62 Millionen Euro beziffert .
So nennt die Liste Präparate, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten und mit anderen arzneilich wirksamen Bestandteilen kombiniert sind, zum Beispiel Fertigarzneimittel, die die Kombination von Vitaminen mit Schmerzmitteln, von Vitaminen mit Rheumamitteln und die Kombination von Schleimlösern mit Hustenstillern enthalten.
Weiterhin nennt die Präparateliste Medikamente, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann, oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.
Schließlich enthält die Liste Präparate, die einen oder mehrere Arzneistoffe mit nicht nachgewiesenem therapeutischem Nutzen enthalten.
Die präparatebezogene Negativliste stellt eine für alle Beteiligten im Gesundheitswesen verfügbare umfassende und verständliche Information dar. Sie trägt zu mehr Transparenz und zur Vermeidung einer Fehlversorgung mit Arzneimitteln bei.