Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Bekanntheitsgrad der Qualitätsberichte soll weiter erhöht werden

Berlin, 2. Februar 2010 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute weitere Informationen zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht. Mit einem Informationsflyer und einem Poster für Arztpraxen und Krankenhäuser soll der Bekanntheitsgrad der Berichte in der Öffentlichkeit weiter erhöht werden:

Informationsflyer und Poster

„Mit dieser Informationskampagne möchten wir dazu beitragen, dass noch mehr Versicherte das Angebot nutzen, mit Hilfe der Qualitätsberichte das für sie passende Krankenhaus zu finden. Mit dem neuen Flyer und einem entsprechenden Plakat wollen wir vor allem Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser als Multiplikatoren gewinnen, die ihre Patientinnen und Patienten vor Ort und im direkten Kontakt auf die Qualitätsberichte und die damit verbundene Informationsmöglichkeit hinweisen können“, sagte Dr. Josef Siebig, Unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA, heute in Berlin. Außer den neuen Publikationen gibt es bereits verschiedene Informationsangebote zum Qualitätsbericht, unter anderem auch eine Erläuterung zum besseren Verständnis der Berichte („Lesehilfe“), die alle auf folgender Internetseite zu finden sind:

www.g-ba.de/qualitaetsbericht

Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patientinnen und Patienten dienen sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.