Gericht bestätigt erneut G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga – Hersteller scheitern auch im Hauptsacheverfahren
Berlin, 15. Januar 2010 – In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen zwei Herstellerfirmen nun auch im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin durchgesetzt.
Die Firmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis hatten vor dem Sozialgericht geklagt, um den entsprechenden Richtlinien-Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2006 aufheben zu lassen. Unter anderem waren durch die Firmen Verfahrensfehler und eine fachlich unzutreffende Bewertung der Insulinanaloga durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) geltend gemacht worden.
Das Sozialgericht Berlin wies die Klagen am vergangenen Mittwoch ab. Damit steht fest, dass das Bewertungsverfahren und der Beschluss des G-BA rechtskonform zustande gekommen sind. (AZ: S 83 KA 221/08 und S 83 KA 588/07). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im November 2008 hatte das Sozialgericht Berlin einen Antrag der Firma Lilly auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen, der zum Ziel hatte, den Richtlinien-Beschluss des G-BA im Eilverfahren aufheben zu lassen (AZ: S 79 KA 1907/06 ER).
Der G-BA hatte am 18. Juli 2006 in einer viel beachteten Grundsatzentscheidung beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patientinnen und Patienten nur noch dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Mit diesem Beschluss hatte der G-BA eine vorherige Nutzenbewertung des IQWiG in der Arzneimittel-Richtlinie umgesetzt.
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Sie sind in Deutschland seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulinanaloga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone und können um ein Vielfaches teurer sein als Humaninsulin, ohne dass bisher ein Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten im erforderlichen Maße nachgewiesen wurde.