Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Therapiehinweise zu lipidsenkendem und blutdrucksenkendem Arzneimittel
Siegburg/Berlin, 18. Dezember 2009 – Bei der Verordnung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Ezetimib und Aliskiren sind künftig verbindliche Hinweise zu beachten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen hat. Ezetimib ist ein Lipidsenker; mit Aliskiren wird der Bluthochdruck behandelt.
Mit der Erstellung von Therapiehinweisen erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V), eine therapie- und preisgerechte Auswahl von Arzneimitteln zu ermöglichen. Therapiehinweise sollen Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, Arzneimittel so gezielt und wirtschaftlich wie möglich zu verordnen. Sie enthalten Informationen unter anderem zur arzneimittelrechtliche Zulassung, Wirkung und Wirksamkeit eines Wirkstoffs bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen sowie zu möglichen Risiken und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: