Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA aktualisiert die Qualitätsanforderungen an die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Bauchaortenaneurysma

Siegburg/Berlin, 18. Dezember 2009 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zur Qualitätssicherung angepasst, die für die stationäre Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten gelten, die sich einer planbaren Operation ihres Bauchaortenaneurysmas unterziehen müssen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anpassung und Konkretisierung der fachlichen Anforderungen an Ärztinnen bzw. Ärzte und an Pflegedienste, sowie auf die Klarstellung bestimmter Behandlungsverfahren (Implantation von Stents). Einen entsprechendenBeschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.

Bei einem Bauchaortenaneurysma (BAA) handelt es sich um eine Aussackung der Hauptschlagader (Aorta) im Bauchraum. Wenn diese einreißt, besteht für die betroffenen Patientinnen und Patienten Lebensgefahr. In Deutschland gibt es pro Jahr rund 12.000 Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose BAA.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/65/

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Krankenhäuser zu beschließen, die für die Versorgung von GKV-Patienten zugelassenen sind (§ 137 SGB V). Auf diesem Wege sollen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Krankenhausbehandlungen gesichert und verbessert werden. Die entsprechenden Beschlüsse des G-BA sind für alle Leistungsanbieter verbindlich. Im August 2008 hatte der G-BA die Erstfassung der Regelungen zur Qualitätssicherung zum Bauaortenaneurysma beschlossen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätssicherungsvereinbarung zum Bauchaortenaneurysma (Anpassung an endovaskuläre Verfahren und zum Pflegepersonal)