Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

Aktualisierung des DMP für chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen – Strukturierte Raucherentwöhnung im Fokus der Beratungen

Siegburg/Berlin, 15. Oktober 2009 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Aktualisierung des strukturierten Behandlungsprogramms für chronischen obstruktive Atemwegserkrankungen (englisch: chronic obstructive pulmonary disease/COPD) beschlossen. Im Fokus der Beratungen über die Aktualisierung stand insbesondere auch die Raucherentwöhnung.

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sollen im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogrammes COPD demnach künftig noch intensiver mit dem Ziel der vollständigen und dauerhaften Tabakentwöhnung beraten werden. Eine entsprechende Empfehlung für die Aktualisierung der Anforderungen an das Behandlungsprogramm verabschiedete der G-BA am Donnerstag in Berlin. Die Empfehlung wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt, das über die Umsetzung auf dem Weg einer Rechtsverordnung entscheiden muss.

Die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung bezeichnet als Sammelbegriff eine Gruppe von Krankheiten der Lunge, die durch Husten, vermehrten Auswurf und Atemnot bei Belastung gekennzeichnet sind. In erster Linie sind die chronisch-obstruktive Bronchitisund das Lungenemphysemzu nennen. Beide Krankheitsbilder behindern vor allem die Ausatmung. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind „Raucherlunge“ für die COPD und „Raucherhusten“ für den damit einhergehenden Husten.

Betroffene können allerdings auch aus anderen Gründen als dem Tabakmissbrauch an COPD leiden. Auch berufliche Belastungen durch Staub oder seltene genetische Erkrankungen können die Ursache für COPD sein. Unabhängig von den Ursachen der Erkrankung ist für Patientinnen und Patienten der strikte Rauchverzicht in jedem Fall aber unabdingbare Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, dem BMG geeignete chronische Krankheiten zu empfehlen, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Bislang hat der G-BA die Anforderungen an DMP für Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronarer Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert.

Die Beschlüsse des G-BA werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/21/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

DMP COPD (Aktualisierung 2009)